«Polizei-Spitzel» wurde zu Recht entlassen
by Patrick RudinMan sprach vom «Polizei-Spitzel». Doch die Vorwürfe gegen ihn waren haltlos. Er habe aber für private Zwecke die Polizeidatenbank missbraucht. Das Appellationsgericht wies den Rekurs des ehemaligen Polizisten zurück.
Vor dem Appellationsgericht stand gestern ein Angestellter der Basler Polizei. «Das Gericht hat den Eindruck gewonnen, dass er vor allem Angst vor den Konsequenzen hat, aber keine eigentliche Einsicht in die Problematik», sagte Gerichtspräsident André Equey über ihn. Die Konsequenzen sind nun klar: Das Gericht wies den Rekurs des heute 40-jährigen Sicherheitsassistenten ab und bestätigte damit die Kündigung.
Der Polizeimitarbeiter war im April 2017 von der «Basler Zeitung» als «Erdogan Spitzel» bezeichnet worden. Bei der Untersuchung blieb von diesen Vorwürfen allerdings nichts mehr übrig. Tatsächlich hatte der Mann diverse Abfragen auf Polizeidatenbanken getätigt, dies allerdings in erster Linie im privaten Umfeld seiner Freundin oder seiner Ex-Frau. Die Staatsanwaltschaft ging noch von über 800 missbräuchlichen Abfragen und 160 betroffenen Personen aus. Das Basler Strafgericht urteilte im April 2018 deutlich milder und ging lediglich noch bei rund 70 Abfragen von einem Amtsmissbrauch aus. Dieses Strafurteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Der 40-Jährige hat den Schuldspruch weitergezogen, in wenigen Wochen wird die zweite Instanz darüber befinden.
Eine einzige Abfrage generiert 25 Einträge
Gestern ging es nur um die personalrechtliche Seite. Der Mann war damals sofort freigestellt worden, im Juli 2018 kündigte der Kanton das Arbeitsverhältnis. Dagegen wehrte sich der Ex-Teamleiter, doch im August 2019 bestätigte die Personalrekurskommission die Kündigung: Die Datenabfragen seien ohne dienstlichen Zusammenhang getätigt worden, dies rechtfertige eine Kündigung wegen schwerer Pflichtverletzungen. «Bisher haben Sie gesagt, die privaten Abfragen seien im Interesse der jeweiligen Personen gelegen. Wie sehen Sie das heute, dass die Abfragen unrechtmässig waren?», fragte Equey den Mann gestern im Gerichtssaal. Seine Antwort: «Für mich ist klar, dass ich das nie mehr machen darf. Jetzt ist mir sonnenklar, dass das überhaupt nicht geht.» Und: «Ich bin mit 21 zur Polizei, habe seit 2001 dort gearbeitet und kenne nichts anderes», sagte er auf die Frage nach seinen Zukunftsplänen.
«Mein Mandant ist am Arbeitsort verhaftet und freigestellt worden», sagte Anwältin Sarah Brutschin. Auch habe er eine Medienkampagne ertragen müssen. Hinterher habe man festgestellt, dass an den Spionagevorwürfen nichts dran sei. Mit einer einzigen Meta-Abfrage würden gleich 25 Sucheinträge in den Datenbanken generiert. «Auch das Strafgericht hat die Angaben der Staatsanwaltschaft als fehlerhaft eingestuft», so Brutschin. Eine Kündigung sei im vorliegenden Fall nicht verhältnismässig. Doch das Dreiergericht sah es anders.
Selbst wenn gewisse Erklärungen des 40-Jährigen glaubhaft seien, blieben Abfragen, die nur mit persönlicher Neugierde erklärbar seien. Das Hauptproblem sei, dass die polizeilichen Datenbanken nur zu dienstlichen Zwecken verwendet werden dürfen. Equey: «Es besteht hier die Gefahr, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei erschüttert wird.»
Die Polizei argumentierte, das Vertrauen sei zerstört, auch wenn es sich lediglich um 60 unerlaubte Abfragen gehandelt habe. Diese Position sei verständlich, meinte Equey und betonte, die Kündigung sei nach dem langjährigen Arbeitsverhältnis sicher schwerwiegend. Der Mann könne aber künftig beispielsweise problemlos als Verkehrswache arbeiten. Eine Beschwerde ans Bundesgericht ist möglich.
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