Lohnabrechnung bei COVID-19-Kurzarbeit wird vereinfacht

Sozialausschuss billigt Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz mit breiter Mehrheit

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Wien (PK) - Die Lohnabrechnung für Unternehmen, die das COVID-19-Kurzarbeitsmodell in Anspruch nehmen, wird vereinfacht. Eine entsprechende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit angenommen. Gleichzeitig werden Nachteile für ArbeitnehmerInnen durch die derzeitigen Rundungsregelungen beseitigt und weitere Präzisierungen bei den Kurzarbeitsbestimmungen vorgenommen. Neben den Koalitionsparteien votierten auch SPÖ und FPÖ für den Gesetzentwurf.

Grundlage für den Beschluss bildete ein Antrag der Koalitionsparteien (528/A), der heute mittels Abänderungsantrag adaptiert und ergänzt wurde. Damit wird unter anderem gesetzlich normiert, dass die Bruttoentgelt-Tabelle, aus der sich die Kurzarbeits-Gehälter für die Beschäftigten errechnen, in 5-Euro-Schritten abzustufen ist. Zudem wird klargestellt, dass sich die grundsätzliche Verpflichtung der Unternehmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes nur auf von Kurzarbeit betroffene MitarbeiterInnen bezieht. Die neuen Bestimmungen inklusive der bürokratischen Erleichterungen sollen rückwirkend mit 1. März gelten und auch auf bestehende Kurzarbeitsanträge anzuwenden sein.

Seitens der NEOS forderte Gerald Loacker eine Ausweitung des Kurzarbeitsmodells auf in Österreich erwerbstätige ArbeitnehmerInnen, die bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt sind. Dass die Kurzarbeitsregelungen für diese Personengruppe nicht gelten, obwohl sie in Österreich voll steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, sieht er als Ungleichbehandlung. Zumal nach Österreich einpendelnde ArbeitnehmerInnen, die hier nur der Sozialversicherungspflicht unterliegen, sehr wohl in Kurzarbeit gehen können, wenn sie bei einem österreichischen Unternehmen beschäftigt sind, wie er festhält. Ein zur Untermauerung der Forderung eingebrachter Entschließungsantrag fand allerdings nur die Unterstützung der Opposition und blieb damit in der Minderheit.

SPÖ und FPÖ fordern Erhöhung des Arbeitslosengeldes

Vom Ausschuss vertagt wurden zwei Gesetzesanträge aus dem Bundesrat, die von SPÖ und FPÖ gemeinsam initiiert worden waren. Zum einen geht es um die Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe (154 d.B.), zum anderen um eine Ausweitung der Freistellungsregelung für Beschäftigte, die durch das Coronavirus besonders gefährdet sind (155 d.B.).

Konkret sprechen sich die Bundesrätinnen Korinna Schumann (SPÖ) und Monika Mühlwerth (FPÖ) namens ihrer Fraktionen dafür aus, sowohl zum Arbeitslosengeld als auch zur Notstandshilfe vorübergehend einen Zuschlag von 30% zu gewähren, und zwar rückwirkend ab 15. März. Im Bereich des Arbeitslosengeldes soll das für alle Anträge gelten, die vor dem 31. Dezember gestellt wurden, und damit über das Jahr 2020 hinauswirken. Im Bereich der Notstandshilfe sieht der Antrag eine Befristung mit Jahresende vor. Damit wäre den Antragstellerinnen zufolge eine Nettoersatzrate von 70% des bisherigen Einkommens gesichert. Die Regierung dürfe nicht tatenlos zuschauen, wie die Arbeitslosigkeit steige und immer mehr Menschen in existenzbedrohende Situationen schlittern, wird die Initiative unter anderem begründet.

Bekräftigt wurde die Forderung heute unter anderem von Dagmar Belakowitsch (FPÖ) und Alois Stöger (SPÖ). Sie konnten sich mit ihren Argumenten aber nicht durchsetzen.

Keine Ausweitung der verpflichtenden Dienstfreistellung

Die zweite gemeinsame Initiative entspricht einem Gesetzesantrag der SPÖ, der bereits Anfang Mai im Sozialausschuss diskutiert wurde (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 437/2020). ArbeitnehmerInnen sollen demnach auch dann einen Anspruch auf einen besonders geschützten Arbeitsplatz bzw. auf Freistellung haben, wenn nicht sie selbst zur COVID-19-Risikogruppe zählen, sondern ein mit ihnen im selben Haushalt lebendes Familienmitglied. Zudem sollen schwangere Frauen unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab der 15. Schwangerschaftswoche Mutterschutz und Wochengeld beanspruchen können. Auch ein besserer Kündigungsschutz ist SPÖ-Bundesrätin Korinna Schumann und ihrer FPÖ-Kollegin Monika Mühlwerth in diesem Zusammenhang ein Anliegen. Auch diese Initiative wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. (Schluss) gs


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