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© APA/HANS PUNZ

Bildungsminister Faßmann ändert Maturaregeln wieder

Heinz Faßmann zum KURIER: „Es kann nicht sein, dass Matura nicht ernst genommen wird“

Rainer Graf wollte eigentlich nur eine Diskussion anregen – und das ist ihm jetzt auch gelungen. Was war geschehen? Der Direktor des Schulzentrum Ybbs hatte berichtet, dass zwei Maturanten nach einer halben Stunde den Test abgegeben haben – aus einem einfachen Grund: Weil heuer die Note des Zeugnisses der letzten Klasse zur Hälfte zur Maturanote zählt, kann man gar nicht mehr durchfallen, wenn man in dem Fach im Zeugnis zumindest einen Dreier hat. Sein Fazit: „Da kann man die Matura gleich abschaffen.“

Allerdings sind Grafs Maturaverweigerer bei Weitem nicht die einzigen. Nicht nur in Ybbs nutzten Schüler die neue Regelung aus, mit der das Bildungsministerium den Schülern für die schwierige Vorbereitungsphase während des Lockdowns entgegenkommen wollte.

So berichtet der niederösterreichische Landesschulsprecher Benjamin Kloiber, dass es auch an der HAK St. Pölten genau die gleichen Fälle gab. Auch in Wiener Neustadt oder Amstetten sollen Maturanten auf die Prüfung „gepfiffen haben“ – öffentlich zugeben wollen das aber die wenigsten. Und Miriam Amann, Schülervertreterin aus Vorarlberg, weiß von zwei Schulen im Ländle, an denen Maturanten früher gingen.

Was Direktor Graf – dessen Schule als besonders innovativ gilt, weil dort individualisiertes und digitales Lernen selbstverständlich ist – mit seiner Wortmeldung jedenfalls erreicht hat: Bildungsminister Heinz Faßmann will jetzt gegensteuern, und die Regeln ändern. Wie genau? der KURIER fragte nach.

Das zu Grunde liegende Problem war die Durchführungsbestimmung für die Zentralmatura: Während in der Corona-Matura-Verordnung nur erklärt wird, dass auch die „Leistung der achten Klasse“ in die Maturanote einfließen soll, wird in der Durchführungsbestimmung das nun doch problematische Rechenmodell vorgegeben: Die Fachnote der achten Klasse und jene der schriftlichen Matura (die mündliche entfällt ja heuer) werden addiert und durch zwei geteilt. Das Ergebnis ist die Note im Maturazeugnis.

Konkret: Bei einem Dreier im Zeugnis und einem Fünfer auf die schriftliche Maturaarbeit ergibt das die Note 4, also „genügend“. Das heißt aber auch: Theoretisch ist es möglich, in allen drei schriftlichen Maturafächern nur leere Blätter abzugeben – und dennoch wird ein positives Maturazeugnis ausgestellt, sofern im Zeugnis der achten Klasse keine Note schlechter als ein „befriedigend“ aufscheint.

„Änderung vornehmen“

Für den Bildungsminister ist dieser Umstand nicht akzeptabel: „Wir werden hier sicher eine Änderung vornehmen. Es gibt verschiedene Vorschläge, wie man damit umgehen soll“, erklärt Bildungsminister Heinz Faßmann.

„Ein Lösungsansatz wäre eine andere Gewichtung, wie die Maturanote berechnet wird. Also nicht mehr 50/50 wie jetzt, sondern beispielsweise nur 30 Prozent für die Zeugnisnote und 70 Prozent für die Klausurarbeit, die Maturaarbeit zählt also deutlich mehr.“

Faßmann findet aber auch den Ansatz von AHS-Direktorensprecherin Isabella Zins sinnvoll. Zins meinte, dass jeder, der bei der Klausur ein leeres Blatt abgibt, jedenfalls zur Kompensationsprüfung („Zusatz“) antreten muss. Faßmann: „Das heißt, eine leere Arbeit wird nicht akzeptiert, da muss der Schüler auch zur mündlichen Prüfung vor der Kommission antreten. Auch das wäre eine pädagogische Maßnahme, damit sich die Schüler mehr bemühen. Quasi ein Damoklesschwert, sich doch anzustrengen, um nicht den mündlichen Prüfern gegenüber zu sitzen, die sich dann vom Maturanten papierlt fühlen.“

Im Zeugnis vermerkt

Und noch eine Möglichkeit zieht Faßmann in Erwägung: Dass im Maturazeugnis neben der Note auch transparent vermerkt wird, welche Note die schriftliche Arbeit bekommen hat.

Dass es einige Schüler gibt, die tatsächlich mehr oder minder leere Maturaarbeiten abgegeben haben, im Wissen jedenfalls positiv zu sein, behagt Faßmann natürlich wenig. „Diese Schüler sind schlechte Makler für die nächsten Jahrgänge“, ärgert er sich.

Zudem kündigt der Bildungsminister an, dass sein Ministerium genau erheben wird, wie viele Arbeiten null Punkte bekommen haben, also als leer abgegeben worden sind. „Wir werden genau erheben, welche Schultypen das betroffen hat, ob es Ausreißer an einzelnen Schulen gab, um ein sauberes Gesamtbild zu bekommen.“

Klar ist aber auch, dass die angekündigten Regeländerungen erst für die Matura 2021 gelten werden. Wer heuer maturiert, muss sich also keine Sorgen um sein Zeugnis machen.

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