„Keine private Party“: Restaurantchef: Alle Corona-Auflagen eingehalten
by Südwest Presse Online-Dienste GmbHNach einer Reihe von Corona-Infektionen in einem Restaurant im Kreis Leer setzt sich der Gaststättenbetreiber gegen seine Kritiker zu Wehr.
Bei der Wiedereröffnungsveranstaltung im Restaurant „Alte Scheune“ in Moormerland habe es sich am 15. Mai nicht um eine private Party gehandelt. Er habe alle Voraussetzungen erfüllt, die gemäß Paragraf 6 der niedersächsischen Corona-Verordnung vorgeschrieben seien, hieß es am Mittwoch in einer schriftlichen Erklärung der Rechtsanwälte des Betreibers mit Datum vom 26. Mai.
So seien die Tische in einem Mindestabstand von zwei Metern angeordnet gewesen und nur mit Gästen aus zwei Haushalten besetzt worden. Der Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den Gästen sei jederzeit eingehalten worden. Auch habe es lückenlos geführte Listen mit den Daten der Gäste gegeben.
Nach aktuellem Kenntnisstand hatten offenbar bereits drei Gäste vor dem Abend Symptome gezeigt, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuteten. Diese seien im Nachhinein auch positiv auf das neuartige Coronavirus getestet worden. „Ohne das unverzügliche Einschreiten des Betreibers wären die Neuansteckungen nicht zeitnah aufgefallen beziehungsweise nachverfolgt worden“, hieß es in der Erklärung an das Landesgesundheitsministerium, den Landkreis Leer und die Medien.
Die Ansteckungskette unter den Gästen führte bislang zu mehr als 30 nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus, wie der Landkreis am Mittwoch (Stand 17.00 Uhr) mitteilte. Den Erkenntnissen nach zählen 23 Infizierte zu der geschlossenen Gesellschaft, die sich am 15. Mai in dem Restaurant getroffen hatte. Die Zahl der Menschen in Quarantäne sei seit Montag von 133 auf 175 gestiegen.
Die Anwälte des Restaurantbetreibers verwiesen darauf, dass das „gesamte dienstleistende Personal“ während der Arbeit stets eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen habe. Es sei nicht verpflichtend, dass die Gäste dauerhaft eine Maske tragen müssten. „Dem Betreiber ist nicht bekannt, inwieweit Gäste sich untereinander Hände geschüttelt oder umarmt haben.“ Die Einhaltung des Mindestabstandes lasse sich aber bei 50 unterschiedlichen Gästen, die an verschiedenen Tischen sitzen, seitens des Betreibers nicht lückenlos kontrollieren. „Dies liegt vielmehr in der Verantwortung der jeweiligen Gäste selbst.“
Polizei und Ordnungsämtern obliegt es, die coronabedingten Auflagen und Einschränkungen für den Gastronomiebereich zu überprüfen. Ein Lokal in der Innenstadt von Lüneburg wurde in diesem Zusammenhang Anfang der Woche von der Polizei geschlossen. Nach Auffassung des Landkreises hätte das Lokal am Wochenende gar nicht öffnen dürfen, da es sich um eine Kneipe mit überwiegendem Anteil an Getränkeangeboten und nicht um ein Restaurant handele.