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Bild: imago images/Martin Müller
Annulierung der Parteimitgliedschaft 

Kalbitz zieht vor Bundesschiedsgericht der AfD

Audio: rbb | 27.05.2020 | Torsten Sydow

Der brandenburgische Ex-AfD-Chef Kalbitz will sich den Weg zurück in die Partei juristisch erkämpfen. Das Bundesschiedsgericht der AfD soll darüber entscheiden. Doch auch Klagen vor zivilen Gerichten könnten folgen.

Der ehemalige Brandenburger AfD-Landesvorsitzende Andreas Kalbitz wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen den Entzug seiner Parteimitgliedschaft. Auf rbb-Anfrage sagte Kalbitz, er habe am Dienstag das Bundesschiedsgericht der AfD angerufen.

Am Mittwoch wollte er eine Eilentscheidung des Schiedsgerichts beantragen, sagte Kalbitz. Der Antrag beim Bundesschiedsgericht zur "Aufhebung des Beschlusses des Bundesvorstandes zur Annulierung der AfD-Mitgliedschaft" sei eingegangen und bestätigt, bestätigte Kalbitz auch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Weiterhin offen ist, ob Kalbitz auch vor einem zivilen Gericht gegen die Beendigung seiner AfD-Mitgliedschaft vorgehen wird. Diese Option würde von seinem Anwalt weiter geprüft, so Kalbitz.

Mit knapper Mehrheit Parteimitgliedschaft annuliert

Der AfD-Bundesvorstand war vor fast zwei Wochen mit knapper Mehrheit dem Antrag von AfD-Bundeschef Jörg Meuthen gefolgt, die Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz zu annullieren. Meuthen wirft Kalbitz vor, beim Eintritt in die AfD seine früheren Mitgliedschaften bei den Republikanern und der mittlerweile verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) verschwiegen zu haben. Kalbitz bestreitet, Mitglied der HDJ gewesen zu sein.

Offener Machtkampf in der AfD

Der Beschluss, hinter dem unter anderem Parteichef Jörg Meuthen und die Stellvertreterin Beatrix von Storch stehen, hat in der Partei einen offenen Machtkampf ausgelöst. Meuthen erhielt nach eigenen Angaben viel Zuspruch. Kritik und wütende Kommentare kamen vor allem aus den östlichen Landesverbänden. Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke warf ihm und seinen Mitstreitern "Verrat an der Partei" vor.

Der Co-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla und Partei-Vize Alice Weidel hatten gegen den Rauswurf gestimmt [tagesschau.de]. Sie plädierten dafür, die Vorwürfe zunächst juristisch prüfen zu lassen. Kalbitz gilt neben Höcke als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei, die vor allem im Osten viele Anhänger hat und vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird.

Weidel kritisierte Meuthens Vorgehensweise. "Durch den Parteivorstand und auch durch viele Landesverbände zieht sich jetzt ein tiefer Riss. Das ist das Ergebnis einer überhasteten Aktion, die nur mit einem Teil der Parteivorstandsmitglieder durchgesprochen wurde", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Sie sei weiter der Ansicht, dass es besser gewesen wäre, "die Angelegenheit vor der Entscheidung gründlich juristisch zu prüfen und mit dem gesamten Vorstand abzustimmen". Damit wäre der Streit in der Partei aus ihrer Sicht vermeidbar gewesen.

Meuthen sieht AfD nicht vor Spaltung

Meuthen sieht seine Partei indes nicht vor der Spaltung. "Wir sind arbeitsfähig", sagte er am Dienstag. "Es wird keinen Showdown im Vorstand geben." In der Parteispitze gebe es "nur in einem Punkt einen Dissens", sagte er mit Blick auf den Fall Kalbitz.

"Der Beschluss hat Bestand", betonte Meuthen. Dass dies erhebliche Unruhe ausgelöst habe, müsse in Kauf genommen werden. "Wenn jemand extremistische Bezüge hat und sich nicht davon distanziert, geht das nicht", sagte Meuthen. "Kalbitz hat sich von seiner rechtsextremen Vergangenheit nie distanziert."

Niedersächsischer Verfassungsschutz stuft Teile der AfD als rechtsextrem ein

Auch der niedersächsische Verfassungsschutz hat derweil Teile der AfD als rechtsextrem eingestuft [ndr.de]. Dabei gehe es um den offiziell aufgelösten, sogenannten "Flügel" in Niedersachsen, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz im März den von Höcke gegründeten "Flügel" als rechtsextremistisch eingestuft hatte, habe Niedersachsen einen entsprechenden völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss, der diesem zugerechnet wird, zum Beobachtungsobjekt bestimmt. Laut NDR geht der Verfassungsschutz davon aus, dass 20 Prozent der AfD-Mitglieder in Niedersachsen dieser Strömung zuzurechnen sind.