Bergbahnen und Campingplätze dürfen wieder öffnen
by SüdostschweizDer Bundesrat teilt mit, wie es ab 6. Juni weitergeht. Die Schweiz steht vor dem dritten, grossen Lockerungsschritt. Und so soll dieser gemäss Bundesrat aussehen:
- Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden. Sogar spontane Veranstaltung bis zu 30 Personen sind wieder erlaubt.
- Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Dazu gehören unter anderem Campingplätze, Bergbahnen, Schwimmbäder, Kinos, Theater, Casinos und Zoos.
- Auch weiterführende Schulen dürfen wieder öffnen.
- Die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz wird per 19. Juni 2020 beendet. Ab dann gilt die «besondere Lage».
- Die Schweiz öffnet die Grenze zu Deutschland, Österreich und Frankreich wie angekündigt per 15. Juni 2020. Gegenüber Italien, das einseitig eine Grenzöffnung per 3. Juni beschlossen hat, wird die Schweiz ihre Grenze allerdings noch nicht öffnen.
- Bis spätestens 6. Juli will der Bundesrat für alle Schengenländer die Grenzen wieder öffnen. Damit wäre die Personenfreizügigkeit wiederhergestellt.
Hier könnt Ihr die heutige Medienkonferenz nachschauen: