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Ein Schild mit der Aufschrift «Landgericht» und «Amtsgericht» ist an der Fassade zu sehen. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

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Messerattacke: Ungebetener Gast zu drei Jahren verurteilt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er auf einer Geburtstagsparty einen Gast mit einem Küchenmesser schwer verletzt hat, ist ein 18-Jähriger zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Wie am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt bekannt wurde, kletterte der Mann im Juni vergangenen Jahres in einer Kleingartenanlage in Frankfurt-Sachsenhausen über einen Zaun, um sich unter die Gäste einer Feier zu mischen. Nachdem er von einem Gast aufgefordert wurde, die Geburtstagsparty einer 18-Jährigen zu verlassen, wurde er aggressiv und stach dem Kontrahenten mehrfach in Oberkörper und Hals. AZ 4790 Js 227261/19

Vor Gericht räumte er den Vorgang ein, bestritt allerdings die von der Staatsanwaltschaft angenommene bedingte Tötungsabsicht. Das Gericht verurteilte ihn gleichwohl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Weil er zuvor stark getrunken und dazu noch Drogen konsumiert hatte, gingen die Richter von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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