Eigene Kulis, Schutzmasken und Co. : Die Hygieneregeln für die Gemeinderatswahlen
Was ist erlaubt und was nicht - für die Gemeinderatswahlen am 28. Juni gibt es genaue Regeln der Landeswahlbehörde.
Supersauber werden Sie sein, die Gemeinderatswahlen am 28. Juni. Damit es im Zuge des Urnenganges zu keinen Ansteckungen mit dem Coronavirus kommt, gibt es zahlreiche Hygieneregeln der Landeswahlbehörde. Diese orientieren sich wiederum an den Vorgaben des Krisenstabes der Bundesregierung.