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Derzeit wird vor leeren Rängen gespieltAPA (dpa)
Lockerungsverordnung

Sportevents mit wenigen Zuschauern bald möglich

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Durch die zweite Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung fallen auch im Sport weitere Beschränkungen weg. So sind ab Freitag Sportveranstaltungen mit zunächst 100 Personen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich wieder erlaubt. Im Breitensport werden etwa Tennis-Doppel wieder möglich. Für Sportarten mit mehr Kontakt - wie Fußball und Basketball - heißt es aber weiter: bitte warten.

Ab 29. Mai ist das Betreten sämtlicher Sportstätten wieder möglich, dabei ist bei der Ausübung der Sportart ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Beim Hineingehen und in der Umkleide herrscht Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, die Sportausübung darf ohne erfolgen. An der frischen Luft kann der Mindestabstand kurzfristig auch unterschritten werden, womit eben Tennis-Doppel und das Nutzen von Schwimmbahnen durch mehrere Personen wieder gestattet sind.

Weiterhin erheblich eingeschränkt sind aber Kontaktsportarten. Dazu zählen nicht nur Kampfsportarten wie Boxen oder Judo, sondern auch Fußball, Basketball oder Handball. Sie dürfen nur unter Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes ausgeübt werden. Damit können höchstens Trainings stattfinden, an den normalen Spielbetrieb ist nicht zu denken.

Davon ausgenommen ist die Fußball-Bundesliga, die in der kommenden Woche ihre Spielpause beendet, sowie die 2. Liga. Für den Profi-Fußball hat das Gesundheitsministerium ein eigenes, auf "Geisterspielen" beruhendes Konzept beschlossen. Bezüglich der Zuschauer-Frage hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Gespräche Anfang nächster Woche mit den Liga-Verantwortlichen angekündigt.

Für alle anderen Sportveranstaltungen gilt, dass die Zahl der maximal zugelassenen Personen wie in anderen Gesellschaftsbereichen stufenweise erhöht wird. Mit 1. Juli sind für Veranstaltungen mit zugewiesenen gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen bis zu 250 Besucher möglich, im Freiluftbereich sogar 500. Mit 1. August wird auf 500 Besucher in geschlossenen Räumen und 750 Besucher outdoor erhöht. Für Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze gilt immer die maximale Personen-Höchstzahl von 100. Dabei ist der Ein-Meter-Abstand einzuhalten, in geschlossenen Räumen ist auch ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Weiters besteht ab 1. August 2020 die Möglichkeit, Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern in geschlossenen Räumen und mit bis zu 1.250 Besuchern outdoor durchzuführen, sofern die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zustimmt. Gewisse Auflagen, wie etwa die epidemiologische Lage im Einzugsgebiet oder die Kapazitäten der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde, sind dabei zu berücksichtigen.

Analog zu Kulturveranstaltungen gilt auch im Sport: Die für die Durchführung und Organisation der Veranstaltung notwendigen Personen (z.B. Spieler, Schiedsrichter) sind von der maximal zulässigen Personenanzahl ausgenommen. Diese Regelung trifft aber nicht auf breit angelegte Laufveranstaltungen oder Radrennen zu. Hier sind die individuellen Teilnehmer nicht zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich und zählen damit zur Höchstgrenze.