Coronavirus: Finden wieder Führerscheinprüfungen und Fahrstunden statt?
Coronavirus-Tipps
by Franziska KaindlDie Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus werden gelockert. Manche Bundesländer lassen wieder Führerscheinprüfungen und Fahrstunden stattfinden.
- Derzeit gibt es aufgrund des Coronavirus* strikte Verhaltensregeln.
- Nach und nach werden die Beschränkungen gelockert, doch weiterhin sollen die Menschen Abstand halten.
- Fahrschulen nehmen in einigen Bundesländern langsam ihre Betriebe wieder auf und auch Führerscheinprüfungen finden statt unter bestimmten Voraussetzungen.
Stand vom 27. Mai: Führerscheinprüfungen in einigen Bundesländern wieder möglich
Der ADAC berichtet, dass DEKRA und der TÜV-Verband mit der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände auf Eckpunkte zur Wiederaufnahme der Fahrprüfungen geeinigt haben. Grundsätzlich könne der Prüfbetrieb wieder aufgenommen werden, unter der Bedingung, dass die geltenden Hygienemaßnahmen berücksichtigt werden. Doch die Wiederaufnahme der Prüfungen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Fahrschüler sollen sich demnach bei ihren zuständigen Fahrschulen informieren.
Fristen bei Fahrprüfungen werden verlängert
In Nordrhein-Westfalen finden Fahrprüfungen zum Beispiel bereits wieder statt. In Baden-Württemberg hingegen pausieren diese weiterhin bis zum 15. Juni. Für Fahrschulen, die den Betrieb wieder aufnehmen, und Fahrprüfungen gelten unter anderem folgende Regelungen:
- Prüflinge mit Anzeichen einer Atemwegserkrankung sind nicht zugelassen.
- Grundsätzliche Abstandsregelungen in Wartebereichen und Prüfräumen sind zu beachten.
- Bei theoretischen Prüfungen müssen Prüflinge selbst für einen Mundschutz sorgen, sofern Behörden entsprechende persönliche Schutzmaßnahmen verbindlich vorschreiben. Bei Nichteinhaltung findet die Prüfung nicht statt.
- Bei der praktischen Prüfung müssen alle sich im Fahrzeug befindenden Personen einen Mundschutz tragen.
- Prüfungsfahrzeuge müssen zwischen den Fahrten stets ausreichend gelüftet werden und gegebenenfalls auch gereinigt und desinfiziert werden.
- Während der Fahrt muss das Auto ebenfalls ausreichend gelüftet werden.
Normalerweise müssen Fahrschüler spätestens ein Jahr nach der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung ablegen. Die Frist wurde aufgrund der Corona-Krise um ein halbes Jahr verlängert - somit haben Prüflinge insgesamt anderthalb Jahre Zeit zwischen Theorie- und Praxis-Prüfung. Wie lange die Fristverlängerung aufrechterhalten wird, bleibt dem jeweiligen Bundesland überlassen.
Update vom 5. Mai: Fahrschulen nehmen langsam wieder den Betrieb auf
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben Wirkung gezeigt, allerdings müssen die Menschen in Deutschland nach wie vor Abstandsregeln einhalten. Einige Betriebe dürfen zudem die Arbeit wieder aufnehmen - allerdings wird dies in jedem Bundesland anders geregelt. Auch Fahrschulen werden langsam wieder Fahrstunden geben dürfen, aber hier gelten verschärfte Hygiene-Vorschriften. In Hessen ist Einzel- oder Kleingruppenunterricht mit maximal fünf Personen wieder erlaubt. Das gilt sowohl für Theorie- als auch Praxisstunden. In Bayern hingegen müssen Fahrschulen weiterhin geschlossen bleiben. Fahrschüler informieren sich am besten auf den Seiten ihrer verantwortlichen Staatsministerien oder bei den Fahrschulen über den aktuellen Stand.
Erstmeldung vom 24. März: Finden noch Fahrstunden und Fahrprüfungen statt?
Die Auswirkungen des Coronavirus* - und der Maßnahmen, um die Ausbreitung einzudämmen - sind für alle spürbar. Auch Fahrschüler sind davon betroffen: Viele fragen sich nun, ob Fahrstunden oder die geplante Fahrprüfung stattfinden können.
Dürfen Führerscheinprüfungen in Theorie und Praxis noch gemacht werden?
Die Führerscheinprüfung erfolgt durch speziell geschulte Fahrprüfer der Technischen Prüfstellen: Hierzulande werden Fahrprüfungen* vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) und Dekra e.V. durchgeführt. Wie der TÜV Süd bezüglich des Coronavirus mitteilt, werden in Bayern und Baden-Württemberg sowohl die theoretischen als auch die praktischen Fahrerlaubnisprüfungen fürs Erste ausgesetzt. Die Fahrschulen wurden direkt davon informiert und bezahlte Gebühren würden angerechnet werden.
Allerdings weißt der TÜV Süd auch daraufhin, dass Prüfung für Bewerber aufrechterhalten werden, die "dringend zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung eine Fahrerlaubnis benötigen". Dazu gehen zum Beispiel Feuerwehr, THW, Polizei oder Rotes Kreuz.
Der TÜV Nord erklärt auf seiner Website, dass die Durchführung von theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen bis auf Weiteres nicht stattfinden werden. Auch der TÜV Rheinland hat sich entschieden, die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Seit dem 18. März finden deshalb in Rheinland-Pfalz, seit dem 19. März in NRW und im Saarland und seit dem 20. März in Berlin keine Prüfungen mehr statt. Auch bei der Dekra finden vorerst auf unbestimmte Zeit keine Fahrprüfungen mehr statt.
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Coronavirus-Tipps: Findet der Fahrschulunterricht noch statt?
Auch der theoretische wie praktische Unterricht in den Fahrschulen entfällt in Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Andere Bundesländer wie Berlin oder Thüringen reagierten diesbezüglich aber auch sehr zögerlich und ließen Fahrlehrer im Ungewissen, während Hamburger Fahrschulen laut dem Fahrlehrerverband Hamburg e.V. anfangs noch den praktischen Unterricht und sogar Theorie- und Praxisprüfungen durchführen durften.
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