Urteil wegen Mordversuch
Aus unerwiderter Liebe die Suppe vergiftet - lebenslange Haft
Mit Gift in der Nudelsuppe wollte ein 49-Jähriger in Rüdesheim ein Ehepaar töten. Dafür erhielt er einen lebenslange Haftstrafe. Der Mann hatte schon einmal eine ähnliche Tat begangen.
Er war in das Haus eingedrungen, hatte den Topf Nudelsuppe auf dem Herd entdeckt und Gift in das Essen gekippt. Nach Überzeugung des Landgerichts Wiesbaden hatte er das alles getan, um das in Rüdesheim (Rheingau-Taunus) wohnende Ehepaar zu töten.
Der 49 Jahre alte Täter muss wegen versuchten Mordes nun lebenslang in Haft. Das Urteil verhängte das Landgericht Wiesbaden am Mittwoch.
Unerwiderte Liebe
Der Tat ging eine unerwiderte Liebe voraus: Laut Anklage war der Verurteilte in den Ehemann verliebt. Dieser jedoch hatte die Avancen zurückgewiesen, was den Angeklagten kränkte. Als Tatmotiv sah der Vorsitzende Richter den heimlichen Wunsch nach einer Beziehung mit dem Ehemann und die Zurückweisung. Nach Ansicht des Täters habe die Ehefrau des Mannes versucht, die Kontaktaufnahme zu verhindern, erklärte der Richter.
Doch der Mordversuch gegen das Paar im Februar 2019 ging schief: Der Ehemann verfütterte die von der Ehefrau gekochte Suppe wegen eines ungewöhnlichen Geruchs schließlich an die Hunde. Ein "rettender Zufall", wie der Vorsitzende Richter befand: Die Tiere kamen mit schweren Vergiftungssymptomen in eine Klinik und überlebten. Täter und Opfer sollen sich aus dem Tennisverein kennen, der Angeklagte war dort Platzwart.
Besondere Schuldschwere
Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch erkannten die Richter zudem auf eine besondere Schwere der Schuld des 49-Jährigen. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Mann hatte vor rund 20 Jahren schon einmal versucht, einen Wunschpartner nach unerwiderten Gefühlen zu vergiften und wurde auch damals wegen versuchten Mordes verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai für eine lebenslängliche Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung plädiert. Es bestünde die Gefahr, dass er erneut eine Straftat begehe, hieß es. In seinem letzten Wort vor Gericht hatte der Angeklagte am Mittwoch beteuert, nichts getan zu haben.
Der Vorsitzende Richter wies die Rechtfertigungen des Angeklagten als nicht glaubhaft zurück. Der Rechtsanwalt des Angeklagten kündigte noch am Mittwoch an, Revision einzulegen.
Sendung: hr-info, 27.05.2020, 16 Uhr