Gericht: Corona-Belegungsgrenze für Hotels ist rechtens
by NDRDas Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat den Eilantrag gegen die Obergrenze in Hotels und Pensionen wegen der Corona-Pandemie abgelehnt. Die 60-Prozent-Regel zur Bettenbelegung in Hotels sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Die Verordnung diene auch dazu, die Zahl der einreisenden und sich damit im Land aufhaltenden Menschen zu begrenzen. Der Plan der Landesregierung, den Anteil der zulässigen Bettenbelegung schrittweise entsprechend dem aktuellen Infektionsgeschehen zu erhöhen, sei zulässig.
Hotels und Pensionen dürfen ihre Betten weiterhin nur bis zu 60 Prozent vermieten. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald ist die Corona-Maßnahme rechtmäßig.
Informationen zur SendungNordmagazin - 27.05.2020 19:30 Uhr
Auch Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten rechtens
Laut dem Richter am OVG , Kai Danter, komme es bei der Verhältnismäßigkeit darauf an, ob eine Maßnahme dafür geeignet ist, den Zweck zu erreichen. Das sei hier der Fall. "Die Begrenzung ist geeignet, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Es ist auch erforderlich, weil eben andere Maßnahmen nicht gleich effektiv sind", so Danter. Außerdem sei es den Hoteliers zuzumuten, eine Auswahl zu treffen, welche Gäste anreisen dürften und welche nicht. Des Weiteren sehen die Richter den Gleichheitssatz nicht gefährdet, denn private Ferienwohnungen würden über geringere Gästezahlen verfügen und seien damit eine geringe Gefahr. Außerdem bestätigte das Gericht das Beherbergungsverbot für Gäste aus stark betroffenen Landkreisen. Diese Regel sei geeignet und erforderlich, um der Verbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken.
Dehoga: "Rückschlag für Hoteliers"
Damit bleibt die Bettenbegrenzung mindestens bis Mitte Juni erhalten. Ein Rückschlag für viele Hoteliers, so Dehoga-Präsident Lars Schwarz. Er sieht die Aufgabe des Verbandes jetzt darin, den Wegfall der Quote einzufordern, wenn die nächsten 14 Tage hinsichtlich der Infektionszahlen stabil blieben.
Klage eines Ahrenshooper Hoteliers
Ein Hotelier aus Ahrenshoop (Landkreis Vorpommern-Rügen) hatte gegen die beschränkte Bettenbelegung geklagt. Der Direktor des Fünf-Sterne-Hotels, Oliver Schmidt, empfand die Bettenbeschränkung als unfair. Sein Hotel sei mit 27.000 Quadratmetern groß genug, um selbst bei voller Bettenbelegung Abstand zwischen den Gästen zu wahren. Nach der Entscheidung des OVG zeigte sich Schmidt sprachlos. "Im ganzen Land sind jetzt die Ferienwohnungen zu 100 Prozent ausgebucht." Seiner Ansicht nach gäbe es jetzt nur eine Verschiebung der Gäste. Der Hotelier fühlt sich vom Land im Stich gelassen. Er fürchtet um seine Existenz und die seiner Mitarbeiter. Mit nur 60 Prozent der Gäste reichen die Einnahmen nicht, schon gar nicht, um die letzten Monate auszugleichen, so der Hotelier aus Ahrenshoop.
Wirtschaftsminister zufrieden
Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) sagte, mit der Entscheidung sei der Kurs der Landesregierung bestätigt worden. "Das Gericht hat dem vorsichtigen, schrittweisen und verantwortungsvollen Vorgehen und Handeln der Landesregierung in Bezug auf den Schutz vor Corona-Neuinfektionen Rechnung getragen", sagte er. Die Corona-Pandemie sei noch längst nicht überstanden, wie die jüngsten Ausbrüche in anderen Bundesländern zeigten. Das Kabinett will Glawe zufolge in zwei Wochen entscheiden, inwieweit weitere Lockerungen, auch in Bezug auf den Tourismus, möglich sind.
Weitere Klage läuft noch
Vor einer Woche hatten 200 Hoteliers aus ganz Mecklenburg-Vorpommern in einem offenen Brief an die Landesregierung eine Abschaffung der Regel gefordert. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte bei einer Landespressekonferenz am Dienstag mitgeteilt, dass er den Unmut der Hoteliers verstehe, die Landesregierung aber mindestens noch zwei Wochen lang an der Regel festhalten werde, um die Entwicklung der Infektionsgruppe zu beobachten.
Offen ist nun noch eine Klage der Dorint Hotel Gruppe, die ebenfalls rechtlich gegen diese Regelung vorgehen möchte.
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