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Der Bund erlaubt dem Sport per 6. Juni die Rückkehr in den Wettkampfmodus© KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Bund erlaubt Sportveranstaltungen per 6. Juni

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Der Bund setzt seinen Lockerungskurs bei den Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus fort. Ab dem 6. Juni erlaubt der Bundesrat die Durchführung von Sport-Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen.

Für Sportveranstaltungen gelten in der dritten Phase der Lockdown-Lockerungen grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Nicht gestattet sind voraussichtlich bis am 6. Juli Wettkämpfe in Kontaktsportarten wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz.

Der Trainingsbetrieb dagegen ist per 6. Juni für sämtliche Sportarten ohne Einschränkungen der Gruppengrösse geöffnet. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

Die Lockerungen sind an die Bedingung geknüpft, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sein müssen, damit die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.

Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesrat vor Monatsfrist dem Leistungssport bereits mehr Freilauf für Trainings eingeräumt. So dürfen Athletinnen und Athleten, die einem nationalen Kader angehören, oder Klubs aus einer Mannschaftssportart mit überwiegend professionellem Spielbetrieb seit dem 11. Mai wieder in grösseren Gruppen trainieren.

Mit den neuen Lockerungen erteilt der Bund der Swiss Football League somit grünes Licht für die Fortsetzung des Meisterschaftsbetriebes in Super League und Challenge League. Der endgültige Entscheid, ob die Fussball-Saison in der Schweiz fortgesetzt oder abgebrochen wird, fällen die zwanzig Klubs der SFL an einer ausserordentlichen Generalversammlung vom Freitag.

Grossveranstalter müssen sich gedulden

Keinen Einfluss haben die neusten Lockerungen für die publikumsträchtigen Grossanlässe. Zwar stellt der Bund die im Vorfeld von mehreren Medien kolportierte Öffnung von Veranstaltungen für bis zu 1000 Zuschauer für den 24. Juni in Aussicht. Am bis Ende August geltenden Verbot für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern hält der Bundesrat jedoch weiter fest.

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