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Bundesrat Alain Berset stellt am Mittwoch weitreichende Lockerungspläne vor.Bild: KEYSTONE

Grosse Lockerungen per 6. Juni: Das hat der Bundesrat beschlossen

Ab dem 6. Juni werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai beschlossen.

Ausserordentliche Lage wird aufgehoben

Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung entschieden, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz per 19. Juni 2020 zu beenden. Ab dann gilt wieder die besondere Lage.

Die Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein

Der Bundesrat lockert die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.

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Versammlungsverbot wird gelockert

Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai von bisher fünf auf 30 Personen erhöht.

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Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt

Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.

Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.

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Kundgebungen sind ab 6. Juni wieder erlaubt.Bild: KEYSTONE

Einreisebeschränkungen werden gelockert

Ab dem 8. Juni 2020 sollen alle Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder bearbeitet werden. Zudem können Schweizer Unternehmen wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt oder sie diese dringend benötigen.

Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder zu aktivieren, damit inländische Stellensuchende bei der Bewerbung einen zeitlichen Vorsprung haben.

Zudem beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum bis spätestens am 6. Juli vollständig wiederherzustellen. Gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich sollen die Grenzkontrollen wie angekündigt bereits per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.

Sportveranstaltungen wieder möglich

Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

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Ferienlager für Kinder und Jugendliche möglich

Im Sommer finden zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlichen statt. Viele Gemeinden organisieren zudem während den Ferien Tagesstrukturen. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.

Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder wieder offen

Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wiederöffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.

Discos können wieder aufmachen

In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.

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Clubs können wieder aufmachen, müssen aber um 24 Uhr jeweils Feierabend machen.Bild: KEYSTONE

Präsenzunterricht in den Mittel-, Berufs- und Hochschulen

Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wiederaufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese können den Unterricht flexibel gestalten und die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen.

Empfehlungen zu Homeoffice bleiben bestehen

Die Unternehmen haben eingehend Erfahrungen mit Homeoffice gesammelt. Gestützt darauf, entscheiden sie selber über die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wo möglich im Home-Office zu arbeiten, auch um Spitzenauslastungen im öffentlichen Verkehr zu vermeiden.

Grosseltern dürfen wieder zu Enkeln

Senioren dürfen ihr soziales Leben wieder aufnehmen. Sie dürfen auch ihre Enkel wieder hüten.

(cma)

Corona-Krise: Entwicklung in der Schweiz
Behörden werden aktiv: Im Januar reagieren die Schweizer behörden, sie erlassen unter anderem eine Meldepflicht für Verdachtsfälle.

Erster positiver Fall in der Schweiz: Am 25. Februar wird ein Tessiner positiv getestet.

Besondere Lage: Am 28. Februar 2020 ruft der Bundesrat die «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz aus.

Ausserordentliche Lage: Am 16. März 2020 ruft der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» aus.

Erste Lockerung: Ein Grossteil der Notmassnahmen wurden am 11. Mai 2020 wieder aufgehoben.

Zweite Lockerung: Ab 6. Juni werden weitere Massnahmen gelockert. Per 19. Juni soll wieder die besondere Lage gelten.
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1. Man lädt die App aus dem offziellen App Store herunter und öffnet sie.
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2. Man wird gebeten, Bluetooth auf dem Mobilgerät zu aktivieren, und man soll einwilligen, Standortdaten mit dem Gesundheitsministerium zu teilen.
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3. Nun wird erklärt, dass mithilfe von Proximity-Technologie gemessen werden kann, wie nahe sich App-Benutzer kommen.
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4. Um mitzumachen, muss man nur die eigene Handynummer eingeben und erhält daraufhin zur Bestätigung einen PIN-Code.
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Wichtig zu wissen: Die höchst sensiblen Daten werden nicht wie in China oder Südkorea verwendet, um auf öffentlichen Online-Karten den Aufenthaltsort von Virusträgern anzuzeigen. Es geht darum, dass potenziell Infizierte persönlich gewarnt werden.
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So wirkt sich eine Maske auf die Verbreitung von Viren aus

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