Grosser Lockerungs-Schritt

Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden

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Anhaltend günstige Entwicklung bei den Infektionen: Mit dem Rückgang der Neuansteckungen und Todesfälle durch Covid-19 hat Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch den bisher grössten Lockerungsschritt in der Pandemiekrise bekanntgegeben.

Versammlungsverbot gelockert: Die Fünfer-Regel wird gestrichen. Ab dem 30. Mai sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen namentlich auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen und in Parkanlagen erlaubt.

Veranstaltungen bis 300 Personen: Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder möglich. Dazu gehören Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische Kundgebungen. Über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen wird am 24. Juni entschieden. Anlässe mit über 1000 Personen bleiben bis Ende August untersagt.

Grünes Licht für Freizeit und Tourismus: Ab dem 6. Juni dürfen Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder öffnen. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Auch Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten dürfen starten, ebenso Schwimmbäder, Wellnessanlagen, Erotikbetriebe und Prostitution.

Grössere Gruppen in Restaurants mit Datenregelung: In Restaurationsbetrieben fällt am 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen. Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sind aber bei Gruppen von über vier Personen verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Sitzen bleibt Pflicht. Sperrstunde ist um Mitternacht. Dies gilt auch für Nachtclubs und Discos, wo Präsenzlisten verlangt werden und pro Abend höchstens 300 Eintritte möglich sind.

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Gesundheitsminister Alain Berset gibt die bisher weitreichendsten Corona-Lockerungen bekannt.Keystone

Weiterführende Schulen dürfen starten: Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen ist ab dem 6. Juni wieder erlaubt. Die Kantone entscheiden über die Umsetzung.

Empfehlungen zu Homeoffice bleiben: Die Unternehmen entscheiden selber über die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Bundesrat empfiehlt, weiterhin möglichst Homeoffice zu leisten, um Spitzen im öffentlichen Verkehr zu vermeiden. Besonders gefährdete Angestellte bleiben geschützt.

Ausstieg aus dem Notrecht am 19. Juni

Der Bundesrat hat heute entschieden, am 19. Juni von der «ausserordentlichen Lage» zur «besonderen Lage» gemäss Epidemiegesetz zurückzukehren. In der «besonderen Lage» kann der Bundesrat zwar weiterhin gewisse Massnahmen selbst anordnen, muss aber zuvor die Kantone anhören. In der seit 13. März geltenden «ausserordentlichen Lage» haben die Kantone kein Mitspracherecht. Die tiefste Stufe wäre dann die «normale Lage», in der die Kantone für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zuständig sind. Der Bund kann hier nur informieren und Empfehlungen abgeben sowie Massnahmen an den Grenzen anordnen.

Einreisebeschränkungen ab 8. Juni gelockert: Ab dem 8. Juni werden alle Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder bearbeitet. Zudem können Schweizer Unternehmen wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen. Die ausgesetzte Stellenmeldepflicht wird wieder aktiviert. Die Kanalisierung von Passagierflügen aus dem Ausland an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel wird aufgehoben.

Volle Reisefreiheit im Schengen-Raum ab 6. Juli geplant: Bis spätestens am 6. Juli soll die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum vollständig wiederhergestellt werden, sofern es die epidemiologische Lage zulässt. Gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich sollen die Grenzkontrollen wie angekündigt per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.

Spezialfall Italien: Italien hat die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten auf den 3. Juni angekündigt. Dieser Termin ist nach Beurteilung des Bundesrats zu früh, um ebenfalls auf Grenzkontrollen zu verzichten. In den kommenden Wochen soll dieser Schritt aber samt allfälligen begleitenden grenzsanitarischen Massnahmen mit Italien und weiteren Nachbarländern koordiniert werden.

Weiterhin giltVerbot vonGrossveranstaltungen>300 Personen (bis 31.8) Sportwettkämpfemit engemKörperkontaktAb 6. Juli Aufhebung der Einreisebeschränkungen für alle SchengenstaatenAb 15. JuniWegfall der Grenzkontrollen gegenüberDeutschland, Frankreich und Österreich Ab 6. Juni wieder geöffnet oder erlaubtPräsenzunterrichtan Mittel-, Berufs-und HochschulenZoos, botanische GärtenTheater, KinosVeranstaltungenmit bis zu300 PersonenBergbahnenTrainings füralle SportartenGrössere Gruppenin RestaurantsCampingplätzeFerienlager(max. 300 Personen)Schwimmbäderund WellnessDiscotheken,Nachtclubs undErotikbetriebeAb 30. Mai wieder erlaubtSpontane Versammlungen bis max. 30 PersonenAb 28. Mai wieder geöffnet oder erlaubtGottesdienste und Feiern aller ReligionenMuseen, Bibliothekenobligatorische Schulen (Kantone entscheiden)kompletterDetailhandelAb 11. Mai wieder geöffnet oder erlaubtGastronomiefür 4er-GruppenöffentlicherVerkehrSporttrainings imBreiten- und LeistungssportReisebürosschrittweiseLockerung derEinreisebeschränkungCoiffeure, Kosmetik-und Massagesalonsambulante BehandlungenSpitäler, Arztpraxen, PhysiotherapieBeerdigungenim grösserenKreisSeit 27. April wieder geöffnet oder erlaubtGartenbedarf, Blumenläden &BaumärkteDas Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept.Quelle: Bundesrat, 27.05.20Ausstiegsfahrplan des Bundesrats