Nachzahlung in der Krise?: Steuern: Wer Kurzarbeitergeld kassiert, dem droht Nachzahlung ans Finanzamt
by FOCUS OnlineIn Folge der Coronavirus-Krise mussten viele Unternehmen auf Kurzarbeit umstellen. Die Leistung ist zwar steuerfrei - aber Bezieher sollten sich mitunter auf eine Steuer-Nachzahlung einstellen. Es kann durchaus sein, dass zum Jahresende das Finanzamt anklopft. Hintergrund ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Was der bedeutet.
Für mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland haben Unternehmen in Folge der aktuellen Coronavirus-Krise Kurzarbeit angemeldet. Und viele von ihnen müssen sich darauf einstellen, dass der Fiskus am Ende des Jahres für die Leistung zur Kasse bittet - das Kurzarbeitergeld erweist sich mitunter als Steuerfalle.
Wegen der massiven negativen Auswirkungen der Pandemie auf die deutsche Wirtschaft hat die Bundesregierung die Regelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld gelockert: Nur noch 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebs müssen von Arbeitsausfall betroffen sein - schon dann kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden. Zuvor lag die Hürde bei 30 Prozent.
Gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts für kinderlose Arbeitnehmer und 67 Prozent für Eltern, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt.
Am 22. April 2020 hat sich die Regierung zudem auf eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Dazu der Verein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.": "Wer es für eine um mindestens die Hälfte reduzierte Arbeitszeit bezieht, erhält ab dem vierten Monat 70 Prozent des entgangenen Lohns, mit Kindern 77 Prozent. Ab dem siebten Monat des Bezugs steigt es dann auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent mit Kindern."
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Kurzarbeitergeld ist steuerfrei - wird aber zum Einkommen addiert
Es gilt: Alle Formen von Kurzarbeitergeld sind steuerfrei. Allerdings sind Bezieher automatisch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie Leistungen von mehr als 410 Euro erhalten. Es bestehe eine Erklärungspflicht für alle, die diese staatliche Leistung bekommen, mit der ein Teil der Nettolohneinbußen kompensiert wird, erklärt der Bundesvorsitzende der Steuergewerkschaft Thomas Eigenthaler gegenüber der "Süddeutschen Zeitung": "Wir als Steuergewerkschaft erwarten, dass dies zu viel Ärger und Unverständnis führen wird."
Zudem unterliegen die Leistungen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Und hier beginnt die Krux an der Geschichte: Hinter dem Begriff verbirgt sich folgende Regelung: Das ursprünglich steuerfreie Kurzarbeitergeld wird am Ende des Jahres dem Einkommen hinzugerechnet. Es muss also doch versteuert werden. Es kann durchaus sein, dass die Einkommenssteuererklärung mit einer Nachzahlung einhergeht.
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Das Anklopfen des Finanzamts zum Jahresende kann vor allem für berufstätige Ehepaare finanziell schmerzhaft werden. Sie müssen laut Lohnsteuerhilfevereinen mit Nachzahlungen von mehreren Hundert Euro rechnen, denn: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerschuld.
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Ehegatten-Splitting kurz erklärt
Paaren, die verheiratet oder verpartnert sind, können "zusammen veranlagt" werden. Durch die Zusammenveranlagung werden Paare steuerlich wie eine Person behandelt - und das spart in den meisten Fällen Geld, weil die Einkommensteuer jetzt anders berechnet wird. Dieses Rechenverfahren nennt man Ehegatten-Splitting.
So wird beim Ehegatten-Splitting gerechnet:
1. Es zählt das Jahreseinkommen beider Partner zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer.
2. Die errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt - und das Ergebnis ist dann die Einkommensteuer, die das Ehepaar zahlen muss.
Steuerberater Stefan Bürker erklärt dazu im Gespräch mit "B4B Wirtschaftsleben Schwaben": "Die Besteuerung in Deutschland bestimmt sich nach der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Niedrige Einkommen werden prozentual mit weniger Steuern belastet als höhere Einkommen. Steuerfreie Einkünfte erhöhen die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Ein Bürger mit steuerpflichtigen Einkünften und zusätzlichen steuerfreien Einkünften ist leistungsfähiger als ein Bürger, der nur über die steuerpflichtigen Einkünfte verfügt. Und das soll sich auch bei der Besteuerung niederschlagen, deshalb der Progressionsvorbehalt."
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