Personalgewinnung in der IT: "Abwerben ist Alltag“
Mitarbeiter abwerben ist erlaubt. Manchmal aber haben die handelnden Unternehmen gar kein Interesse an den Menschen, sondern wollen der Konkurrenz schaden.
by Peter IlgDr. Alexandra Henkel ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und berät überwiegend Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Von Tarifverhandlungen über Umstrukturierungen bis hin zu individuellen Klageverfahren beider Seiten, beispielsweise beim Kündigungsschutz, Gehalt oder unerlaubtem Abwerben von Mitarbeitern.
heise jobs – der IT-Stellenmarkt
Zu Arbeitsplätzen und Stellenangeboten in der IT-Branche siehe auch den Stellenmarkt auf heise online:
heise online: Ist es üblich, dass Unternehmen von anderen Unternehmen Mitarbeiter abwerben?
Alexandra Henkel: Ja, das ist gängige Praxis, in einigen Branchen und Berufen mehr als in anderen. Vor Corona hatten es viele Unternehmen in bestimmten Berufen schwer, ihre vakanten Positionen mit qualifizierten Leuten zu besetzen. Das führte dazu, dass die Unternehmen zunehmend Headhunter mit der Suche nach geeigneten Kandidaten beauftragt haben. Die betreiben ein sogenanntes Active Sourcing und sprechen Personen mit passendem Profil direkt an. Das war schon vor der Krise bei IT-Personal so und ich kann mir vorstellen, dass nach der Pandemie das Headhunting bei IT-Experten verstärkt wird, weil IT-Produkte und Dienstleistungen aktuell ganz gut laufen und nach der Krise höchstwahrscheinlich noch mehr nachgefragt werden.
Ist Headhunting einfacher und erfolgreicher, als eine Anzeige zu schalten?
Gute und gefragte Experten bekommen Unternehmen über eine Stellenanzeige häufig nicht, da müssen sie dann schon mehr investieren als die Kosten für eine Anzeige bei einer Jobbörse oder in der Samstagsausgabe der Zeitung. Headhunting ist in diesen speziellen Fällen die erfolgreiche Methode.
Unlautere Abwerbung strafbar
Ist abwerben von Mitarbeitern erlaubt oder verboten?
Abwerben ist grundsätzlich erlaubt, weil wir eine freie Marktwirtschaft haben und jeder Beschäftigte nach dem Grundgesetz das Recht hat, sich seinen Arbeitsplatz frei auszusuchen. Außerdem kann niemand dazu gezwungen werden, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben.
Das sind die Grundzüge. Aber es gibt kein Gesetz, ohne Ausnahme.
Im Wesentlichen sind es zwei Ausnahmen: Ein Unternehmen darf von einem anderen dann nicht Mitarbeiter abwerben, wenn es einen unlauteren Zweck damit verfolgt und oder unlautere Mittel und Methoden einsetzt.
Was ist ein unlauterer Zweck?
Wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter an entscheidender Stelle oder gleich eine ganze Gruppe abwirbt und das nicht zum Zweck des Einstellens, sondern um den Wettbewerber zu schwächen.
Verleitung zum Vertragsbruch
Und was sind unlautere Mittel und Methoden?
Der Klassiker ist in diesen Fällen zum Vertragsbruch zu verleiten. Das bedeutet: Mitarbeiter etwa mit einer Prämie dazu verleiten, dass sie ihre Kündigungszeit nicht einhalten und gleich beim neuen Arbeitgeber anfangen zu arbeiten. Genauso ist es unzulässig, wenn das eine über das andere Unternehmen Lügen erzählt, um Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Wenn ein Headhunter einen Kandidaten während dessen Arbeitszeit anruft, kann das unter Umständen eine unlautere Methode sein.
Das darf der Headhunter also nicht tun?
Es gibt hierzu unterschiedliche Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Grundsätzlich darf eine erste kurze Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz erfolgen, aber nur, um sich für ein Gespräch außerhalb der Arbeitszeit zu verabreden. Headhunter und abwerbende Unternehmen dürfen den Betriebsablauf nicht stören. Selbst wenn der Kandidat am privaten Handy angerufen wird, darf er während der Arbeitszeit nur das kurze Gespräch führen. Abwerbende Wettbewerbsunternehmen sind also gut beraten, gleich zu Beginn zu fragen, ob sie während der Arbeitszeit anrufen und die Person am Arbeitsplatz erreichen, um sich dann bei Bejahung dieser Frage zu einer anderen Zeit zu verabreden.
Abwerbungsgespräche besser im Feierabend
Wie sollte sich ein Mitarbeiter verhalten, wenn er direkt von einem Headhunter und damit im Auftrag eines anderen Unternehmens angesprochen wird, um nicht gegen Regeln und Gesetze zu verstoßen?
Der angerufene Mitarbeiter sollte das Gespräch kurzhalten und einen Termin für den Feierabend vereinbaren, mehr nicht. Das ist auch ganz vernünftig, damit Kollegen von dem Telefonat über einen möglichen neuen Job nichts mitbekommen. Wenn sich der Mitarbeiter in seiner Freizeit mit dem Headhunter oder direkt mit dem abwerbenden Unternehmen ausführlich unterhalten will, ist das rechtlich völlig in Ordnung.
Und wenn nun der Anrufer mit dem offensichtlichen Ziel handelt, nur den Wettbewerber zu schädigen: Was soll der Arbeitnehmer dann tun?
Auf gar keinen Fall einer unseriösen Aufforderung nachkommen, weil nicht nur das abwerbende Unternehmen damit wettbewerbswidrig handeln kann, sondern auch der Mitarbeiter verstößt gegen das Gesetz. Rein rechtlich ist es so, dass Mitarbeiter eine gewisse Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Deshalb verhalten sich diejenigen richtig, die über den unseriösen Versuch beim Vorgesetzten eine Mitteilung machen.
Attraktiver Arbeitgeber sein schützt
Können sich Unternehmen vor gesetzeswidrigen Aktionen des Abwerbens schützen?
Man könnte die Mitarbeiter darüber aufklären, was erlaubt und was verboten ist und wie sie in einem konkreten Fall richtig reagieren. Unternehmen sind allerdings besser beraten, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und eine offene und ehrliche Unternehmenskultur zu haben. Das ist besser als Vorschriften, denn dann wird es mehr zufriedene und weniger wechselwillige Mitarbeitende geben und womöglich werden dann Vorgesetzte im Falle eines Abwerbeangebotes, über das sie ernsthaft nachdenken, informiert und die Firmen haben die Möglichkeit, ein Gegenangebot zu machen, um ihre Mitarbeiter zu halten. Jedes Unternehmen sollte sich im Klaren darüber sein, dass Abwerbung Alltag ist und sie ihre Mitarbeiter nur halten können, wenn die sich wohlfühlen.
Angenommen, ein Unternehmen hat dem anderen rechtswidrig Mitarbeiter abgeworben, dann ergibt es doch wenig Sinn, diese Mitarbeiter zurückzufordern, wenn sie gewechselt haben?
In diesen Fällen wird das Vertrauensverhältnis zerrüttet sein, sodass eine Rückkehr selten gewollt sein wird. Aber: Wenn ein Unternehmen von laufenden Abwerbeversuchen Wind bekommt, kann es Unterlassen verlangen, auch durch einstweilige Verfügung, die sofort wirkt. Für die Personen, die abgeworben werden sollen, kann sogar ein befristetes Beschäftigungsverbot gegenüber dem abwerbenden Unternehmen verhängt werden. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche, die das geschädigte Unternehmen geltend machen kann bis hin zu einer möglichen Strafanzeige gegen das rechtswidrig abwerbende Unternehmen, wenn es um Geschäftsgeheimnisse geht.
(axk)