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Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist Pflicht.Foto: Koch
Corona-Pandemie

Harzklinikum öffnet jetzt für Besucher

   •  Patientenbesuche wieder ab Donnerstag möglich.
   •  Welche Regeln zu beachten sind und welches Zeitfenster zur Verfügung steht.

Quedlinburg - Im Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben sind ab Donnerstag, 28. Mai, wieder Patientenbesuche möglich. Allerdings gelten dafür neben den allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln weitere spezielle Vorschriften, teilte ein Sprecher des Krankenhauses mit. Für den Besuch steht täglich ein Zeitfenster von 13 bis 19 Uhr zur Verfügung. Innerhalb dieser Zeit kann ein Patient maximal einen Besucher über 16 Jahre - der täglich wechseln kann - für höchstens eine Stunde am Tag empfangen.

Formular am Einlass ausfüllen

Sowohl auf dem Gelände des Harzklinikums mit seinen Häusern in Blankenburg, Quedlinburg und Wernigerode als auch in den Krankenhaus-Gebäuden muss man einen Mund- und Nasenschutz tragen. So genannte FFP2-Masken mit einem Ausatemventil sind hingegen nicht gestattet, da diese keinen Schutz für andere Personen gewährleisteten, teilte das Klinikum mit.

Beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses müssten die Hände desinfiziert werden. Die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen sei auch im Harzklinikum einzuhalten.

Beim Betreten des Krankenhauses müsse sich jeder Besucher in ein Formular eintragen. Auf diesem Formblatt würden auch Angaben zu etwaigen Symptomen abgefragt. Es könne daher möglich sein, dass der Klinik-Besuch verwehrt werde, hieß es.

In Dienstzimmer melden

Um Andrang in den Klinikfoyers beim Ausfüllen der Kontaktformulare zu vermeiden, soll in naher Zukunft die Möglichkeit bestehen, diese Angaben daheim in ein Dokument einzutragen, das dann auf der Homepage des Harzklinikums abgerufen werden kann. Dieses ausgefüllte Formular müsse beim Betreten des Harzklinikums abgegeben werden.

Beim Einlass werde gefragt, welcher Patient auf welcher Station besucht werden soll. Jeder Besucher sei gehalten, sich als erstes im Dienstzimmer auf der jeweiligen Station zu melden, dort gebe es weitere Verhaltenshinweise für den Krankenbesuch.  (mz)