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Ein Merseburger hat den verstorbenen Künstler Willi Sitte (1921-2013) als „Drecksnazi“beschimpft und wurde nun frei gesprochen. Trotzdem muss er wieder vor Gericht.Foto: dpa
Wieviel Beleidigung ist zulässig?

Merseburger muss nach Freispruch erneut vor Gericht

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Merseburg/Halle (Saale) - Ein Merseburger, der sich vor Gericht verantworten musste, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft das Andenken des verstorbenen Malers Willi Sitte verunglimpft hatte und zwei Kommunalpolitiker beleidigt hatte, ist zwar vom Amtsgericht Merseburg freigesprochen worden, muss sich aber vermutlich nochmal vor Gericht verantworten. Dann allerdings vor dem Landgericht Halle, denn die Staatsanwaltschaft Halle hielt das Merseburger Urteil nicht für angemessen und hatte Rechtsmittel dagegen eingelegt.

Merseburger gesteht Beschimpfung von Sitte als „Drecksnazi“

Der Mann hatte seine Äußerungen - Sitte hatte er unter anderem als „Drecksnazi“ bezeichnet - 2018 mit offenen E-Mail-Verteilern, die zum Teil mehr als 1.000 Empfänger enthielten, quer durch Deutschland geschickt. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 4.800 Euro beantragt, der vom Amtsgericht Merseburg verhängt worden war.

Der Beschuldigte wollte nicht zahlen und legte Einspruch ein. Es kam zur Verhandlung, in der er die Äußerungen zu Sitte wiederholte. Er erklärte aber auch, dass ihm die Beleidigung der beiden Politiker leid tue. Er habe nie die Absicht gehabt, sie zu beleidigen oder zu schmähen.

Sache liegt jetzt beim Berufungsgericht am Landgericht Halle

Das Gericht hatte den Mann freigesprochen, weil im Fall der Äußerungen zu Willi Sitte der Tatbestand der Verunglimpfung nicht erfüllt sei und sich die Aussagen des Angeklagten noch im Bereich der freien Meinungsäußerung bewegen würden. Auch Kommunalpolitiker, die in der Öffentlichkeit stehen, müssten sich laut Gericht harte Kritik gefallen lassen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. „Das kann man unserer Ansicht nach nicht so auslegen“, sagte Staatsanwalt Klaus Wiechmann auf MZ-Anfrage. Die ganze Sache liegt jetzt beim Berufungsgericht am Landgericht Halle. „Einen Termin für eine Verhandlung gibt es aktuell noch nicht“, so Wiechmann. (mz)