Sprengstoff oder Doping?
Lieferung aus Hongkong - Zoll durchsucht Dessauer Wohnung
Dessau/Berlin - Ein beim Zoll abgefangenes Paket ist einem 34-jährigen Dessauer zum Verhängnis geworden. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wurde im Februar 2019 seine Wohnung durchsucht.
Was die Ermittler dabei fanden, ist nun Grundlage eines immer noch laufenden Verfahrens. Das geht aus der in dieser Woche veröffentlichten Jahresbilanz 2019 des Zollfahndungsamtes Hannover hervor. Der Fall war damals nicht öffentlich geworden.
Postsendung war bei Routinekontrollen am Flughafen München entdeckt worden
Der Mann hatte sich - wahrscheinlich über das Darknet - ein Kilogramm des Stoffes 2,4-Dinitrophenol (kurz DNP) aus Hongkong bestellt. Es ist ein in Deutschland verbotener Stoff, der unter anderem zur Herstellung von Sprengstoff genutzt werden kann. Die Postsendung war bei Routinekontrollen am Flughafen München entdeckt worden und konnte dem Dessauer zugeordnet werden.
In Folge dessen wurde die Durchsuchung seiner Hauptwohnung in Dessau sowie seines Nebenwohnsitzes in Berlin veranlasst. Vor Ort gab es mehrere Überraschungen: Die Beamten fanden eine Vielzahl von Tabletten, Kapseln und Ampullen, aber auch Stoffe zur Herstellung von Arznei- und Dopingmitteln. Außerdem entdeckten die Ermittler eine Laborausrüstung und Tablettiermaschinen.
Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen übernommen
Gut möglich, dass der Mann mit Dopingmitteln gehandelt hat. DNP kann nicht nur für Sprengstoffe genutzt werden, dem Stoff wird ebenfalls nachgesagt, dass er zu einer schnelleren Fettverbrennung beitrage, was ihn vor allem bei Bodybuildern beliebt macht. Ohne ist die Einnahme nicht: Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät allein schon deswegen von DNP ab, weil dies bereits bei geringen Mengen zu einer schweren Vergiftung und bis zum Tod führen kann.
Nach den Durchsuchungsmaßnahmen hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen übernommen. Diese dauern bis heute an. Zum genauen Stand der Ermittlungen konnte man dort aber auf MZ-Nachfrage bislang keine Angaben machen. (mz)