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Der Angeklagte Robert vom D. (37) vor GerichtFoto: Joerg Voelkerling
Er bestärkte den Sterbewunsch eines Mädchens (12)

2 Jahre und 8 Monate Haft für Altenpfleger

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Amberg (Bayern) – Robert vom D. (37) wollte laut Anklage ein lebens­müdes Mädchen (12) aus Ba­den-Württemberg zu sich nach Teublitz (Bayern) locken, um es dann zu töten! Jetzt wurde der Altenpfleger verurteilt: zwei Jahre und acht Monate Haft.

Er musste sich vor dem Landgericht Amberg wegen eines ex­trem seltenen Delikts verantworten: des „Sich Bereiterklärens zum Totschlag“. Verurteilt wurde er nun wegen Entziehung Minderjähriger und Verstößen gegen Führungsaufsicht. Es wurde darüber hinaus die 24-monatige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Richterin Roswitha Stöber sagte in der Urteilsbegründung: „Er hatte nicht vor, sie tatsächlich umzubringen, er wollte sich auch zu keinem Zeitpunkt selbst umbringen, er verfolgte sexuelle Motive.“

Der Fall

Der Plan laut Anklage: Robert vom D. gab sich im WhatsApp-Chat als 19-jähriger Robby aus und bot dem Mädchen an, ihm beim Sterben zu helfen. Er habe das unter Depressionen leidende Kind im Zug nach Bayern lo­cken und Tabletten plus Al­kohol mit ihm konsumieren wollen. Sobald das Mädchen bewusstlos sei, würde er ihr das Genick brechen, so die Anklage.

Mia* riss am 28. Mai 2019 tatsächlich von zu Hause aus, fuhr schwarz mit dem Zug nach Teublitz und traf Robert vom D. am Stadtpark.

Doch Mia erkannte, dass er nicht der 19-Jährige war, dem sie im Chat ihre Sorgen anvertraut hatte. D. redete sich raus, er sei der Cousin. Und Robby heiße ei­gentlich Bobby. Trotzdem schöpfte Mia keinen Verdacht und ließ sich mit einem Zettel (Aufschrift „Halbmond“) in eine nahe Apotheke schi­cken, wo sie trotz ihres Alters die gleichnamigen Schlaftabletten bekam.

Auf einer Parkbank machte vom D. dann jedoch nicht sein Tötungsver­sprechen wahr, sondern legte laut Anklage die Hand des Mädchens auf seinen Schritt. Da erst rief Mia Passanten zu Hilfe – vom D. kam in U-Haft.

Der wegen Körperverletzung vorbestrafte und erst zwei Monate vor der Tat aus dem Gefängnis entlassene Altenpfleger hatte zu Prozessauftakt hingegen behauptet: „Ich habe ihr nur angeboten, sie umzu­bringen, damit sie nach Teu­blitz kommt und wir drüber re­den können. Ich dachte, dem Mädel müsste irgendwie zu helfen sein.“ Auf der Bank habe er ihr dann gesagt: „Das wird schon wieder.“ Dabei habe er ihre Hand ergriffen und tröstend auf seinen Ober­schenkel gelegt.

Richterin Roswitha Stöber bei der Urteilsbegründung: „Man kann es nur als Märchen bezeichnen, dass er sie im persönlichen Gespräch vom Selbstmord abbringen wollte. Er hat sie ja im Wunsch zu sterben bestärkt.“

Das Mädchen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. In einer Gesprächstherapie versuchen Psychologen inzwischen, ihr den Lebensmut zurückzuge­ben.

Angeklagt war „Sich Bereiterklären zum Totschlag rechtlich zusammentreffend mit Entziehung Minderjähriger sachlich zusammentreffend mit sexuellem Missbrauch von Kindern sachlich zusammentreffend mit Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in drei tatmehrheitlichen Fällen“.

Die maßgebliche Vorschrift lautet: § 30 StGB
(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.

* Name geändert