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In einer der Garagen im Laupheimer Solarpark wurden die beiden Mädchen vergewaltigt, beziehungsweise missbraucht. Jetzt ist das Urteil gefallen. © Foto: Sven Kaufmann

Vergewaltigung Laupheim Urteil: Das ist die Strafe für die Angeklagten der Gruppenvergewaltigung im Laupheimer Solarpark

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Für Richter Franz Bernhard ist klar: Die drei Männer, damals im Alter von 19, 20 und 32 Jahren, haben am 13. November 2019 eine 14-Jährige vergewaltigt und deren 13-Jährige Freundin sexuell missbraucht. Die Tat begingen sie in Laupheim, im Solarpark Vorholz an der B30. Dafür wurden alle drei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt – einer davon jedoch nach Jugendstrafrecht.

Begründung des Richters und weitere Details

Weshalb einer der Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, begründete der Richter ausführlich. Außerdem wurden weitere Details zum Tathergang bekannt. Bisher war der Fall aufgrund der minderjährigen Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden. Weitere Informationen gibt es hier:

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Vergewaltigung in Laupheim: Opfer durch Alkohol und Drogen willenlos gemacht

Die seit dem Verbrechen in Untersuchungshaft sitzenden Männer hatten die sexuellen Handlungen zwar zugegeben, allerdings gaben sie an, diese seien einvernehmlich gewesen, und die Mädchen hätten ihnen ihr Alter verschwiegen. „Das nehmen wir Ihnen nicht ab“, sagte Richter Franz Bernhard in der Urteilsbegründung. Das 14-jährige Mädchen war laut Gericht willenlos gemacht worden – durch Alkohol und Drogen. Sie habe sogar mehrmals erbrochen und sei eingeschlafen.
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Dem Gericht zufolge hatten die beiden Mädchen sich an jenem Abend über Soziale Medien erkundigt, wo sie noch etwas unternehmen könnten. Daraufhin sollen sich die drei nun verurteilten Männer gemeldet haben. Sie holten die Mädchen in der Nacht ab und brachten sie in die Garage im Laupheimer Solarpark an der B30. Dort vergingen sie sich dann an den Opfern.

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