Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt – Ende der ausserordentlichen Lage in Sicht
by azAm Mittwoch hat der Bundesrat weitgehende Lockerungsschritte bekanntgeben. Dabei geht er in manchen Bereichen weiter als zunächst geplant. Die ausserordentliche Lage endet am 19. Juni.
(rwa) Die meisten Lockerungsschritte waren bereits durch Medienberichte durchgesickert. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können ab dem 6. Juni wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Der Bundesrat hat am Mittwoch auch beschlossen, die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden.
Grund für die raschere Lockerung sei die positive epidemiologische Entwicklung, argumentiert der Bundesrat. Diese beiden Lockerungsschritte Ende April und Mitte Mai hätten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge gehabt, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Bedingung für die Öffnungsschritte ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Könnten die Distanzregeln nicht eingehalten werden, müsse die Nachverfolgung enger Personenkontakte sichergestellt sein, betont der Bundesrat.
Der Bundesrat wird am 24. Juni über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August untersagt.
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