Corona-Lockerungen in Brandenburg
Was sind Feiern "aus gewichtigem Anlass"?
In Brandenburg sind ab sofort private Familienfeiern "aus gewichtigem Anlass" mit bis zu 50 Personen erlaubt. Doch was ist ein gewichtiger Anlass? rbb|24 hat beim Gesundheitsministerium nachgefragt.
Die am Dienstag bekanntgegebenen neuesten Lockerungen der Corona-Verordnung für Brandenburg sehen vor, dass private Feiern "aus gewichtigem Anlass" mit bis zu 50 Personen stattfinden dürfen. Darunter fallen laut dem Pressesprecher des Brandenburger Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, "Ereignisse im Leben, die einmalig sind". Gemeint sind damit etwa Hochzeiten, Einschulungen, Schulabschlussfeiern, Taufen, Konfirmationen, Kommunionen oder Jugendweihen, sagte er am Mittwoch auf Anfrage von rbb|24.
Strittig sind Geburtstagsfeiern zu besonderen Jubiläen. Zwar seien das auch einmalige Ereignisse, allerdings appelliert Hesse an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. "Gerade ältere Menschen gehören zur besonderen Risikogruppe" und sollten daher geschützt werden. Wer seinen Geburtstag dennoch feiern möchte, könne dies aber beispielsweise mit bis zu neun Freunden tun.
In einer Presseerklärung zur Sars-Cov-2-Eindämmungsverordnung präzisierte die Landesregierung, dass beispielsweise ein runder wie der 80. Geburtstag als "gewichtiger Anlass" gilt - sonstige Geburtstage fallen aber nicht darunter.
Ein Salzstreuer ist nicht genug
Dass Bürgerinnen und Bürger eine Familienfeier aus gewichtigem Anlass veranstalten dürfen, "heißt nicht, dass alle Sorgen und Vorsichtsmaßnahmen vergessen sind", mahnt Hesse. So solle beispielsweise an einer Hochzeitstafel darauf geachtet werden, dass nicht alle denselben Salzstreuer benutzen.
Auch bei Hochzeiten gelte das Abstandsgebot: Umarmungen seien daher verboten. "Man sollte nicht vergessen, dass das Virus noch da ist, und sich gegenseitig schützen", so Hesse zu rbb|24.
Er betonte zudem, dass der Raum für eine private Familienfeier mit 50 Personen angemessen sein müsse und nicht etwa in einer Zwei-Raum-Wohnung gefeiert werden dürfe.
Haushalte und Personenanzahl
Zudem dürfen sich laut der neuen Corona-Verordnung nun zehn Personen unabhängig vom Haushalt oder zwei Haushalte unabhängig von der Personenanzahl treffen.
Das gelte sowohl für Zusammenkünfte im Freien, aber auch für geschlossene Räume, erklärte Hesse. Die Räumlichkeiten müssten allerdings so sein, dass die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden können.