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Ab dem 1. Juni können Komitees wieder im öffentlichen Raum Unterschriften sammeln. (Symbolbild: Keystone)

Komitees können wieder Unterschriften sammeln

Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum sind mit entsprechendem Schutzkonzept ab dem 1. Juni wieder zulässig.

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Den Initiativ- und Referendumskomitees steht ein Schutzkonzept zur Verfügung. Der Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren gilt bis Ende Mai. Das gab der Bundesrat am Mittwoch bekannt. Er ging damit nicht auf Forderungen von verschiedenen Parteien und Verbänden ein.

Keine Halbierung der Unterschriftenzahlen

Zehn Komitees von Initiativen in der Unterschriftensammlung und einige Politiker hatten vor drei Wochen Erleichterungen für das Zustandekommen von Volksbegehren gefordert. Konkret wollten sie eine Halbierung der Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden erreichen.

In der weiterhin angespannten Lage sei an reguläre Unterschriftensammlungen noch lange nicht zu denken, argumentierten sie. Deshalb müsse die Unterschriftenzahl bei Initiativen auf 50’000 und jene bei Referenden auf 25’000 halbiert werden.

Eine weitere Forderung ist die Verlängerung der Sammelfrist für alle laufenden Volksbegehren um sechs Monate. Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September sollen zudem Unterschriftenbogen der laufenden Initiativen in die Abstimmungscouverts gesteckt werden können.