Ibiza-Affäre: Wer kennt diese Frau? Ermittler konnten das Video in voller Länge sehen
Das gesamte Video mit Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus umfasst 12 Stunden. Daraus konnten nun auch neue Bilder des Lockvogels generiert werden, der noch nicht aufgespürt wurde.
Ein Jahr nachdem die "Soko Tape" die Ermittlungen zur Aufklärung etwaiger strafrechtlicher Handlungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Video aufgenommen hat, gab die Staatsanwaltschaft Wien nun erste Erfolge bekannt. So konnte sowohl das gesamte Videomaterial als auch Equipment und Audiodateien sichergestellt werden. Nach dem "Lockvogel" wird per Fahndungsfotos gesucht.
Im Zuge der Ermittlungen gelang es unter anderem sowohl das sogenannte "Ibiza-Video" (in der Länge von 12 Stunden, 32 Minuten, 38 Sekunden) als auch Equipment und Audiodaten (in der Länge von 8 Stunden, 14 Minuten, 3 Sekunden) sicherzustellen. Darauf aufbauend veröffentlicht das Bundeskriminalamt über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien mehrere Lichtbilder zur Ausforschung der unbekannten Täterin mit dem Aliasnamen Alyona Makarov.
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Insgesamt werden derzeit mehr als 40 Ermittlungsverfahren im Auftrag der beiden Staatsanwaltschaften durch die Ermittler der "Soko Tape" abgearbeitet, hieß es in der Aussendung. Wegen des Verdachts auf 31 unterschiedliche Delikte wurden bereits kriminalpolizeiliche Maßnahmen gesetzt. In den vergangenen 365 Tagen wurden demnach 139 Anlassberichte über die Zwischenergebnisse erfasst, 55 Hausdurchsuchungen, zehn freiwillige Nachschauen und 259 förmliche Vernehmungen geführt. Fünf Festnahmeanordnungen sowie 13 Rechtshilfeersuchen wurden umgesetzt. Bis dato konnten bei den Ermittlungen 34 Terabyte an Daten sichergestellt werden, hieß es weiter.
Seit einem Jahr laufen die Ermittlungen der "Soko Tape" nun bereits, wobei sämtliche Ermittlungsverfahren über Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie der Staatsanwaltschaft Wien geführt werden. Die Ermittlungen wurden dabei in zwei Bereiche unterteil: Einerseits geht es um die Aufklärung der Hintergründe zur Entstehung des Ibiza-Videos und andererseits um die Überprüfung der im Video getätigten Aussagen auf strafbare Hintergründe, teilte die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch mit.