Stornierte Flüge : So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Airlines müssen stornierte Flugtickets rückerstatten, AUA und Laudamotion zieren sich - der Verein für Konsumenteninformation startete jetzt eine Sammelaktion zum Durchsetzen der Ansprüche.
Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen vermehrt Beschwerden ein, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie stornierte Flugtickets nicht rückerstattet werden, sondern Kunden nur Ersatzleistungen wie Gutscheine oder Umbuchungen angeboten bekommen. Grundsätzlich sei die Rechtslage klar, so der VKI: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. "Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum können zwar, müssen aber nicht akzeptiert werden."
Inakzeptable Vorgangsweise
AUA und Laudamotion haben Mitte März den Linienflugbetrieb eingestellt. Auf die Anfrage einer Konsumentin, deren Flug storniert wurde, habe die AUA geantwortet: "Ihre Tickets, [...], können nun bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der aktuelle Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, ein neues Abflugdatum bekannt zu geben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden."
Bei Laudamotion werde nach Schilderungen von Betroffenen zwar die Rückerstattung des stornierten Fluges angeboten. "Folgen sie dann den Anweisungen auf der Homepage, werden sie im Kreis geführt und landen schließlich bei der Telefonhotline, die aufgrund der Vielzahl an Anfragen total überlastet ist", heißt es vom VKI.
"Es steht betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten natürlich frei, einen Gutschein oder eine Umbuchung des Fluges zu akzeptieren", sagt VKI-Expertin Ulrike Wolf. "Bestehen Kunden allerdings auf die Rückerstattung des Ticketpreises, sind Fluglinien nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung dazu verpflichtet, binnen 7 Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen. Die derzeitige Vorgehensweise der genannten Fluglinien ist folglich inakzeptabel."
Der VKI unterstützt betroffene Konsumenten jetzt kostenlos bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Rückerstattung der Ticketpreise. Betroffene melden sich unter www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020 beim VKI. Die Aktion ist vorerst bis 31. Mai 2020 befristet.
Dies sind die Voraussetzung zum Teilnehmen an der VKI-Sammelaktion:
- Flug gebucht bei AUA oder Laudamotion
- Wohnsitz in Österreich
- Flugdatum vor dem 01.06.2020 (Für Flüge nach diesem Datum ist die Entwicklung der COVID-19 Situation aus derzeitiger Sicht nicht abschätzbar. Eine Aufnahme des Flugverkehrs ist noch ungewiss.)
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