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Innenminister Pistorius wirft Anhängern des "Flügels" Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor.

Verfassungsschutz beobachtet Teile der AfD

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Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) findet klare Worte für den sogenannten Flügel innerhalb der AfD. Die Bewegung hat sich zwar offiziell aufgelöst - dass die Mitglieder damit auch ihre Gesinnung aufgegeben haben, wird jedoch bezweifelt. Die Funktionäre und Anhänger des "Flügels" verstießen fortlaufend gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, sagte Pistorius am Mittwoch bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für 2019. "Sie äußern sich im Themenbereich der Zuwanderung besonders diffamierend gegen bestimmte Personengruppen oder Menschen gewisser Nationalitäten." Außerdem stellten sie staatliche Akteure oder Institutionen pauschal infrage, teils mit abenteuerlichen Argumentationen etwa aus bekannten Verschwörungsmythen.

Niedersachsen: AfD teils als rechtsextrem eingestuft
Der Verfassungsschutz hat Teile der niedersächsischen AfD als rechtsextrem eingestuft. Innenminister Pistorius hat die Landtagsabgeordneten am Mittwoch über die Beobachtung informiert.
Informationen zur SendungNDR Info - 27.05.2020 14:00 Uhr

20 Prozent sollen rechter Bewegung anhängen

"Der sogenannte Flügel ist in rechtsextremistischen Strukturen vernetzt und hat einen zunehmenden Einfluss innerhalb der AfD. Das muss man so klar sagen", so Pistorius. Nach der Einstufung des "Flügels" als rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im März habe Niedersachsen einen entsprechenden völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss, der diesem zugerechnet wird, zum Beobachtungsobjekt bestimmt, erklärte der Minister. Und dieser Personenkreis ist offenbar recht umfangreich: Nach Informationen des NDR geht der Verfassungsschutz davon aus, dass 20 Prozent der niedersächsischen AfD-Mitglieder diesem Teil der Partei zuzurechnen sind.

Downloads

Verfassungsschutzbericht 2019

Der niedersächsische Verfassungsschutz informiert in seinem Bericht über die Lage im Jahr 2019. Download (5 MB)

Mitglieder dürfen observiert werden

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt hat zur Folge, dass die Mitglieder der Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden dürfen. Dazu zählen auch die Observation, das Abhören von Telefonen und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen ebenfalls gesammelt und gespeichert werden. Eine Ausnahme gilt für Landtags- und Bundestagsabgeordnete. Was sie im Plenum oder in Ausschüssen sagen, darf nicht in die Akten einfließen, da Abgeordnete einem besonderen Schutz unterliegen.

Auflösung des Flügels "Augenwischererei"

Niedersachsens Verfassungsschutz-Präsident Bernhard Witthaut hatte die Auflösung des "Flügels" Ende März als "reine Augenwischerei" bezeichnet. Es müsse davon ausgegangen werden, dass sowohl die ideologischen Einstellungsmuster der Gruppierung als auch ihre ausgebauten und professionalisierten Strukturen bestehen bleiben, sagte er. Die AfD als solche werde derzeit nicht vom Verfassungsschutz in Niedersachsen beobachtet, betonte Witthaut am Mittwoch. "Wir bewerten die AfD jedoch kontinuierlich anhand von öffentlich zugänglichen Informationen und Erkenntnissen neu."

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