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Ohne Zusatzfinanzierung droht der Arbeitslosenversicherung ein Milliardendefizit.© Keystone

14,2 Milliarden für die Arbeitslosen: Das Parlament soll im Herbst entscheiden

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Das Parlament soll den Zuschuss dringlich behandeln, so der Wille des Bundesrates. Stimmt es nicht noch in diesem Jahr zu, müsste die Arbeitslosenversicherung die Beiträge erhöhen.

(wap) Die vom Bundesrat letzte Woche angekündigte Finanzspitze von 14,2 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung brauche eine vom Parlament abgesegnete rechtliche Grundlage, hatten die zuständigen Kommissionen der Räte moniert. Nun kommt der Bundesrat diesem Begehren nach.

Am Mittwoch beschloss die Landesregierung eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Damit das Geld noch in diesem Jahr eingeschossen werden kann, muss das Parlament den Nachtragskredit in der nächste Woche beginnenden Sommersession und die Gesetzesänderung in der Herbstsession genehmigen. Geschehe dies nicht, müsse die Arbeitslosenversicherung wegen ihrer Schuldenbremse die Beiträge nächstes Jahr erhöhen, betont der Bundesrat.

Er will das Gesetz deshalb in einem Schnellverfahren durchbringen. Der Änderungsentwurf werde noch vor der Sommerpause in die kleine Vernehmlassung geschickt, gab die Landesregierung am Mittwoch bekannt. Sobald die definitive Vorlage der Botschaft da sei, werde sie vom Bundesrat genehmigt und dem Parlament vorgelegt.

Nötig wird die Massnahme wegen der Kurzarbeitsentschädigungen infolge der Coronapandemie. Derzeit droht der Arbeitslosenversicherung ein Defizit von 16 Milliarden Franken. Mit dem Gesetz werde sichergestellt, dass der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nur die krisenbedingten Kosten von 14,2 Milliarden Franken decke, so der Bundesrat.

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