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Renitenten Flugpassagieren soll der Prozess gemacht werden.© Keystone

Renitenten Flugpassagieren soll künftig der Prozess gemacht werden

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Fluggesellschaften sollen renitente Passagiere in Zukunft einfacher gerichtlich belangen können. Bisher war nicht klar geregelt, welcher Staat verantwortlich ist.

(sih) Bisher wurden störende Personen, so genannte «unruly passengers», für ihre Vergehen kaum zur Rechenschaft gezogen. Hauptgrund war, dass die gerichtliche Zuständigkeit des Staates fehlte, in dem das Flugzeug zur Landung gezwungen war.

Das soll sich nun ändern, wie der Bundesrat am Mittwoch entschieden hat. Er schlägt dem Parlament eine Änderung des betreffenden Protokolls zum Abkommen von Tokio vor. Mit der Änderung wird eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit des Halter- wie auch des Landestaates festgeschrieben.

Das Protokoll hält weiter eine Liste der schwersten Straftaten fest. Dazu zählen körperliche Angriffe, Androhungen eines solchen Angriffs oder die Weigerung von Anordnungen des Flugpersonals. Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber renitenten Personen vor. Es ist Teil multilateraler Rechtsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), bei der die Schweiz Mitglied ist.

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