https://www.mz-web.de/image/36759438/2x1/940/470/61b3bb0192890db44bca0d3e1654359d/KB/71-161523131--null--27-05-2020-11-33-23-226-.jpg
Thomas Wiele liegt weiter im Streit mit Ameos.Foto: Detlef Anders
Datenschutz-Streit geht weiter

Detektiv geht doch in Berufung

by

Aschersleben - Thomas Wiele, der Detektiv, der im Ameos-Klinikum leichtfertigen Umgang mit Patientendaten nachweisen wollte und vom Ascherslebener Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs verurteilt wurde, legt Berufung ein.

„Der Argumentation, dass der Tresen keinen Hausfriedensbruch darstellt, eine offen stehende Tür aber schon, kann ich nicht folgen“, begründete der Ascherslebener seine Entscheidung. „Ameos muss seine Räume einfach besser schützen und eine klare Beschilderung anbringen“, erklärte Wiele weiter und meinte: „Notfalls werde ich bis zum Bundesgerichtshof klagen.“

Hintergrund für die Verurteilung war eine Aktion Ende August des vergangenen Jahres. Damals hatte es der Detektiv, der dafür nach eigenen Worten von Krankenschwestern engagiert wurde, ohne Probleme geschafft, sich in der Aufnahme einer Station des Ameos-Klinikums an einen Computer zu setzen, an dessen Passwörter heranzukommen und in ein offenstehendes Arztzimmer und an dort herumliegende Patientenakten zu gelangen. Damit hätten die Schwestern auf Missstände im Datenschutz aufmerksam machen wollen, so Wiele.

„Sie wollten ja dokumentieren, dass dort alles frei zugänglich ist“

Ameos erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Das Amtsgericht, das diesen Vorwurf zwar nicht im Fall des Tresens, wohl aber beim Arztzimmer als gegeben ansah, verhängte dafür auch eine Strafe. Allerdings eine milde, da der Richter die Beweggründe des Angeklagten nachvollziehen konnte. „Sie wollten ja dokumentieren, dass dort alles frei zugänglich ist. Es war Ihre Absicht zu zeigen, dass jeder das machen kann. Und es liegt im öffentlichen Interesse, über so etwas Bescheid zu wissen“, begründete der Strafrichter sein mildes Urteil am Ende der Gerichtsverhandlung.

Deshalb bekam Thomas Wiele von ihm eine Geldstrafe auf Bewährung - 15 Tage à 40 Euro -, die der Detektiv nicht zahlen muss, wenn er sich im nächsten Jahr nichts zu Schulden kommen lässt. „Das ist ein ganz, ganz mildes Urteil“, hatte der Richter ebenfalls zugegeben.

Doch Wiele plädiert weiter für ein Unschuldig. Denn nach seinen Worten waren die Bereiche nicht abgesichert - nicht einmal durch Schilder. (mz)