„Krone“-Ombudsfrau
Angehörige dürfen Frau im Wachkoma nicht betreuen
by OmbudsfrauKontaktverbot in Corona-Zeiten soll besonders gefährdete Personen schützen. Dieses Kontaktverbot kann aber auch schaden, wie dieser tragische Fall aus Wien zeigt. Eine junge Frau (20) im Wachkoma bräuchte dringend Kontakt zu vertrauten Personen. Das ist aber erst im Juni wieder möglich. Ausnahme gibt es keine.
Seit einem unverschuldeten Unfall ist eine 20-jährige Wienerin aufgrund schwerer Hirnschäden Wachkomapatientin. Ihre Mutter und Tante kümmern sich seither um die junge Frau. „Seit dem Unfall war eine von uns täglich ohne Ausnahme für acht Stunden bei ihr. Wir haben sie gepflegt, mit Liebe und Lernmöglichkeiten versorgt. Alles in Langsamkeit, zerlegt in kleine Schritte, Pausen, Wiederholungen - die Pflegekräfte haben in der straffen Arbeitsroutine nicht die Zeit dafür“, schildert die Tante. Die junge Patientin hat durch das tägliche Üben wieder gelernt, im Sitzen den Kopf anzuheben und zu drehen, mit Entspannung und aufmerksamer Mimik Bewegungsabfolgen mitzumachen. Über jeden noch so kleinen Fortschritt war die Familie in den letzten Monaten mehr als froh.
Dann kam die Corona-Krise und das Besuchsverbot. Seither hat sich der Zustand der 20-Jährigen verschlechtert. Wie einem Baby fehlt ihr der wichtige Körperkontakt und Umgang mit vertrauten Personen. Die Zuneigung und die Förderung. Ihre Nichte leide sehr, habe vermehrt Krämpfe und weine viel, ist die Tante verzweifelt. Sie und ihre Schwester wären bereit gewesen, sich in Quarantäne zu begeben, wenn sie sich nur wieder um ihr „Mädchen“ kümmern dürften. Der Kontakt wurde aus „Sicherheitsgründen“ verwehrt, eine Ausnahme verweigert. Was ist eigentlich mit dem Pflegepersonal, das sich in der Einrichtung des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) um die Frau kümmert? Dieses lebt nicht in Quarantäne.
Besuche mit Kontakt laut KAV ab Juni möglich
Laut KAV gehe die Sicherheit einfach vor. Besuche mit Kontakt seien eben erst ab Juni wieder erlaubt. Bis dahin dürfen Mama und Tante ihren Schützling einmal pro Woche für eine halbe Stunde mit drei Metern Abstand sehen - nicht aber berühren. Wie es Angehörigen in einer solchen Situation geht, kann man sich nicht einmal ansatzweise vorstellen.
Am Samstag (30.05.2020) wird auch der Bürgeranwalt über den Fall berichten: 18 Uhr, ORF 2.