Ibiza-Video sichergestellt: Neue Fotos des Lockvogels aufgetaucht
Ermittler konnten 12 Stunden Videomaterial mit Strache und Gudenus sicherstellen.
Vor einem Jahr hat die Soko Tape (besser bekannt als Soko Ibiza) die Ermittlungen zur Aufklärung etwaiger strafrechtlicher Handlungen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Ibiza-Video" aufgenommen. Das Bundeskriminalamt hat nun dazu einen ersten offiziellen Ermittlungsstand veröffentlicht: Insgesamt werden dabei über 40 Ermittlungsverfahren im Auftrag der beiden Staatsanwaltschaften durch die Ermittler der Soko Tape abgearbeitet.
Im Zuge der Ermittlungen gelang es unter anderem sowohl das sogenannte "Ibiza-Video" (in der Länge von 12 Stunden, 32 Minuten, 38 Sekunden) als auch Equipment und Audiodaten (in der Länge von 8 Stunden, 14 Minuten, 3 Sekunden) sicherzustellen. Darauf aufbauend veröffentlicht das Bundeskriminalamt über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien mehrere Lichtbilder zur Ausforschung der unbekannten Täterin mit dem Aliasnamen Alyona Makarov.
Aus kriminalpolizeilicher Sicht erhofft man sich dadurch nähere Erkenntnisse zu den Hintergründen betreffend die Herstellung und der Vorbereitung des "Ibiza-Videos", heißt es seitens der Ermittler.
Es wurden während den Ermittlungen kriminalpolizeiliche Maßnahmen wegen des Verdachts auf 31 unterschiedliche Delikte gesetzt. In den letzten 365 Tagen wurden 139 Anlassberichte über die Zwischenergebnisse erfasst, 55 Hausdurchsuchungen, zehn freiwillige Nachschauen und 259 förmliche Vernehmungen geführt. Fünf Festnahmeanordnungen sowie 13 Rechtshilfeersuchen wurden umgesetzt. Bis dato konnten bei den Ermittlungen 34 Terabyte an Daten sichergestellt werden.
Die Ermittlungen wurden dabei in zwei Bereiche unterteilt: einerseits die Aufklärung der Hintergründe zur Entstehung des "Ibiza-Videos" und andererseits die Überprüfung der im Video getätigten Aussagen auf strafbare Hintergründe.
Im Rahmen der Ermittlungen sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen im Auftrag der jeweiligen Staatsanwaltschaften wird je nach Bedarf auf weitere Fachexperten des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter und anderer Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sowie Direktion für Spezialeinheiten) zurückgegriffen.
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