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Besucher eines Fitnessstudios | Bildquelle: dpa

Wo man trainieren und schwimmen darf

Corona-Regeln der Länder

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Während Restaurants bundesweit wieder öffnen dürfen, ist die Lage für Freizeiteinrichtungen weniger einheitlich. Ein Überblick, wann und wo Freibäder und Fitnessstudios wieder öffnen - und wo es Informationen über einzelne Bestimmungen gibt.

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden.

Vieles gilt bereits in allen Ländern. Restaurants dürfen beispielsweise bundesweit - mit unterscheidlichen Auflagen - wieder öffnen. Bei Freizeiteinrichtungen ist der aktuelle Stand deutlich unübersichtlicher. Detaillierte Informationen finden sich über die Links zu den jeweiligen Landesportalen.

Wann Freibäder in Baden-Württemberg wieder öffnen dürfen, ist derzeit noch nicht absehbar. Freizeitparkfans können sich hingegen auf den 29. Mai freuen. Fitnesstudios öffnen am 2. Juni. Auch Sportvereine sollen dann wieder in Hallen trainieren können.

Am 30. Mai öffnen auch die Ferizeitparks in Bayern, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni. Das gilt nach einer Kabinettsentscheidung vom Dienstag auch für Fitnessstudios und Tanzschulen.

In Berlin können die Freibäder ab sofort wieder öffnen, Sport in Hallen bleibt aber verboten. Das gilt für Fitnessstudios wie für Vereine.

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Brandenburg erlaubt kleinen Freizeitparks mit Draußen-Angebot die Wiedereröffnung mit Einschränkungen. Freibäder und Fitnessstudios können ab 28. Mai öffnen. Vereinssport in geschlossenen Räumen bleibt aber verboten.

In Bremen machen die ersten Freibäder ab 1. Juni wieder auf, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen schon am 27. Mai wieder öffnen.

Hamburgs Freibäder dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen. Fitness- und Sportstudios sowie Indoor-Sportanlagen und Yogastudios dürfen unter Auflagen ab 27. Mai wieder öffnen.

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In Hessen ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung der Freibäder noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen, ebenso wie Fitnesstudios und die Hallen von Sportvereinen.

Mecklenburg-Vorpommern lässt seine Freibäder, Fitnesstudios und Sporthallen ab sofort wieder öffnen. Freizeitparks bleiben vorerst geschlossen. Auch Niedersachsens Freibäder dürfen wieder öffnen. Das gleiche gilt für Freizeitparks, Fitnessstudios und Sporthallen.

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Solange der Mindestabstand auch in den Schwimmbecken eingehalten wird, können Besucher auch in Nordrhein-Westfalen wieder Freibäder besuchen. Auch Freizeitparks und Fitnessstudios öffnen wieder. Vereinsport in Hallen ist nur bedingt möglich.

In Rheinland-Pfalz dürfen Freibäder und Fitnessstudios am 27. Mai öffnen, auch Vereinssport in Hallen soll dann wieder möglich sein. Freizeitparks öffnen am 10. Juni. Im Saarland hingegen ist noch unklar, wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen. In Fitnessstudios und Freizeitparks darf aber wieder trainiert werden.

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Sachsen lässt seine Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Fitnessstudios sind geöffnet, eben so wie die Hallen der Sportvereine. Ab dem 28. Mai dürfen Freibäder, Freizeitparks sowie Fitnessstudios und Sporthallen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen.

Während Schleswig-Holstein die Freibäder und Freizeitparks bis auf weiteres geschlossen lässt, öffnen Fitnessstudios und Sporthallen wieder. Fitnessstudios in Thüringen öffnen wieder, Freibäder und Hallen folgen ab dem 1. Juni. Über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.

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