https://static.az-cdn.ch/__ip/oDqnpIw7LzZ3b_KMTjnXPjtd1iE/d39cd061c15a89629692cfcd6907b2b8d205c609/remote.adjust.rotate=0&remote.size.w=6720&remote.size.h=4480&local.crop.h=3780&local.crop.w=6720&local.crop.x=0&local.crop.y=588&r=1,n-wide2x-16x9-far
Statt einer praktischen Prüfung sollen angehende Ärztinnen und Ärzte später einen Nachweis über ihre Fähigkeiten erbringen. (Symbolbild)© Keystone

Keine praktische Prüfung: Bundesrat will angehenden Medizinern keine Steine in den Weg legen

by

Das Coronavirus wirkt sich auch auf das Prüfungsverfahren für angehende Ärztinnen und Ärzte aus. Der Bundesrat hat entschieden, dieses Jahr auf die praktische Prüfung zu verzichten.

(rwa) Damit sollen Absolventinnen und Absolventen in ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindert werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst. Der Bundesrat hat demnach am Mittwoch entschieden, dass die eidgenössische Prüfung in der Humanmedizin in angepasster Form durchgeführt wird.

Normalerweise besteht sie aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Aufgrund der Coronapandemie kann Letztere nicht stattfinden. Stattdessen sieht der Bundesrat einen praktischen Nachweis vor. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung werden Absolventen provisorisch ins Berufsregister eingetragen. Dies ermöglicht ihnen bis spätestens im Oktober 2021 den praktischen Nachweis zu erbringen, indem sie an einer anerkannten Weiterbildungsstätte unter fachlicher Aufsicht arbeiten.

War dieser Artikel lesenswert?

thumb-upJAthumb-downNEIN

Kommentar hinterlegen