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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/dpa/Symbolbild

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Polizeiautos in Brand gesteckt: Berufung gegen Hafturteil

Stralsund (dpa/mv) - Die strafrechtliche Aufarbeitung der Brandanschläge auf Polizeiautos in Stralsund geht voraussichtlich in die nächste Instanz. Gegen das Hafturteil des Amtsgerichts Stralsund haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Staatsanwaltschaft will vor dem Landgericht dann eine höhere Strafe für den 61-jährigen Mann erreichen, die Verteidigung hatte auf Freispruch für ihren Mandanten plädiert, der im Prozess geschwiegen hatte. Das Amtsgericht hatte den Stralsunder vor knapp zwei Wochen wegen Brandstiftung, Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht folgte den vorgelegten Indizien.

Der 61-Jährige hatte nach Auffassung des Gerichtes am frühen Morgen des 26. November 2019 fünf Brandsätze an Polizeiautos unweit eines Reviers in der Altstadt von Stralsund gelegt. Drei Autos, darunter zwei zivile Wagen von Polizisten, waren ausgebrannt oder stark beschädigt worden. Zwei Brandsätze versagten. Verletzt wurde niemand. Der Mann war kurz danach bei einer Hausdurchsuchung gefasst worden. In seiner Wohnung waren auch Substanzen für Brandbeschleuniger und am Tatort Spuren des Mannes entdeckt worden.

Der Stralsunder soll zudem einen Bankautomaten zerstört und Menschen mit einer Art Schleuder beschossen haben. Er sei in der Vergangenheit durch gezielte Verweigerung staatlicher Anordnungen aufgefallen, hieß es von der Staatsanwaltschaft, er werde aber nicht der Reichsbürgerszene zugerechnet.

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