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Weil der Bundesrat ein Operationsverbot erliess, gerieten Mitarbeitende in Spitälern stundenmässig ins Minus.© Marc Dahinden

Zürcher Spitäler im Clinch: Pflegepersonal fordert Erlass von coronabedingten Minusstunden

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Pflegende fordern, dass sie Minusstunden, die wegen der Coronakrise angefallen sind, nicht nachholen müssen. Die Mehrheit der Spitäler im Kanton Zürich sieht das auch so. Es gibt jedoch Ausnahmen.

In Zeiten, in denen das Gesundheitspersonal zwar nicht mehr Geld, aber viel Zuspruch und Dankbarkeit erfährt, lässt ein «Kassensturz»-Bericht aufhorchen. Pflegende aus der ganzen Schweiz hätten sich gemeldet, weil sie im Zusammenhang mit der Coronakrise mit ihren Arbeitsstunden ins Minus geraten waren. Die Konsumentensendung kritisierte jene Spitäler, welche die Minusstunden nun nacharbeiten lassen wollen.

Das wäre gegenüber den Pflegenden nicht in Ordnung, sagt auf Anfrage dieser Zeitung auch Ruth Lehmann, die Leiterin des Rechtsdienstes Sektion Zürich/Glarus/Schaffhausen beim Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK).

Aus Sicht des SBK ist die Bestimmung im Obligationenrecht glasklar. Kann die Arbeit infolge Verschuldens des Arbeitgebers nicht geleistet werden, muss der Lohn weiter bezahlt werden. Zudem kann die Arbeitnehmerin nicht verpflichtet werden, die Arbeit nachzuholen. Erst recht nicht, wenn die Angestellte ihre Arbeitskraft explizit angeboten hat und der Arbeitgeber nicht darauf eingestiegen ist. «Egal, wie der konkrete Arbeitsvertrag aussieht: Die Arbeitnehmenden dürfen in diesem Punkt nicht schlechtergestellt sein, als dies im Obligationenrecht festgehalten ist», sagt Lehmann.

Spitäler verweisen teilweise darauf, dass sie mit einem Jahresarbeitszeitmodell funktionieren. Entsprechend seien sich die Mitarbeitenden gewohnt, saisonal mal mehr, mal weniger zu arbeiten. Laut Lehmann geht die Situation in den vergangenen Wochen aber weit über die geringen Schwankungen, wie sie aufs Jahr gesehen im Spitalbetrieb vorkommen können, hinaus.

Ungeplant zu Hause

Üblicherweise würden die Pflegenden ein bis zwei Monate im Voraus einen verbindlichen Dienstplan erhalten. Wegen Corona hätten die Spitäler diese Pläne teilweise kurzfristig über den Haufen geworfen, und die Pflegenden mussten ungeplant zu Hause bleiben. Die Folge waren die erwähnten Minusstunden. Es gehe nicht an, dass die Arbeitnehmenden nun allfällige Minusstunden aufholen müssten, sagt Lehmann. «So würde das Unternehmerrisiko vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer verschoben.»
Lehmann würde sich wünschen, dass die Spitäler auf den Verband zukämen.

Bis jetzt beschränke man sich weitgehend auf die Beratung jener Mitglieder, welche sich in der Sache beim SBK erkundigen. Es ginge nun darum, sozialpartnerschaftlich und unter Berücksichtigung der schwierigen finanziellen Situation der Spitäler einvernehmliche und massgeschneiderte Lösungen zu finden. «In Erwägung gezogen werden könnte eine Kompensation der Minusstunden mittels früher erarbeiteter Plusstunden», sagt Lehmann. Es müssten allerdings immer die Anstellungsbedingungen, die effektive Situation und die Rechtslage berücksichtigt werden.

Wie sieht es nun konkret im Kanton Zürich aus?

Die Anfrage bei neun Listenspitälern zeigt ein sehr heterogenes Bild. Im Universitätsspital Zürich (USZ) sei die Auslastung des Personals nicht in allen Medizinbereichen gleich hoch gewesen. Wo Überkapazitäten entstanden, wurden bestehende Überstunden «wenn immer möglich» abgebaut. Darüber hinaus habe man in Absprache mit den Mitarbeitenden bis zu 25 Minusstunden – bei einem 100-Prozent-Pensum – aufgebaut, die mittelfristig wieder aufgeholt werden sollen. Minusstunden, die allenfalls Ende Jahr noch bestehen, verfallen zu Lasten des USZ.

Bis 42 Stunden aufarbeiten

Ähnlich wie das USZ will das Spital Zollikerberg verfahren. Allerdings sollen Mitarbeitende dort maximal 42 Stunden aufholen. Insgesamt sind rund 4000 Minusstunden entstanden, pro Vollzeitstelle im Schnitt also fünf bis sechs Stunden. Anders als das USZ hat das Spital Zollikerberg für einzelne Bereiche Kurzarbeit beantragt. Werden die Gesuche bewilligt, übernimmt der Betrieb die entsprechenden Minusstunden.

Kurzarbeit haben ausserdem das Spital Männedorf, das See-Spital, das GZO Spital Wetzikon und die Klinik Hirslanden beantragt. «Das Argument des Verbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ist richtig», sagt Stefan Metzker, CEO des Spitals Männedorf. Von Gesetzes wegen dürfe das Arbeitgeberrisiko nicht auf die Mitarbeitenden abgewälzt werden. Die Minusstunden könnten im Zeiterfassungssystem aber nicht einfach auf null gestellt werden. «Es ist für uns wichtig, die Ausfallstunden systematisch zu erheben und auszuwerten», sagt Metzker.

Auch das See-Spital will den Gesetzesparagrafen berücksichtigen, welchen der Verband erwähnt. Zu diesem Zweck würden jene Minusstunden, die aufgrund der Coronakrise angefallen seien, im Zeiterfassungssystem speziell gekennzeichnet. Unter der Voraussetzung, dass die Kurzarbeit bewilligt wird, entstehen am GZO Spital Wetzikon keine Minusstunden. Wird die Kurzarbeit nicht gewährt, trage das GZO das unternehmerische Risiko. Laut Hirslanden gibt es mit Kurzarbeit keine coronabedingten Minusstunden. Hirslanden garantiert die Löhne der Mitarbeitenden mit Kurzarbeit zu 100 Prozent. Sie müssen also keine Lohneinbussen hinnehmen.

In den Zürcher Stadtspitälern Triemli und Waid wurden im März und April rund 1200 Mitarbeitende zeitlich weniger eingesetzt, als dies ihrem Arbeitspensum entsprechen würde. Dadurch seien rund 19'000 Minusstunden entstanden. Wie diese verrechnet werden, diskutiere man intern. Es werde eine faire Lösung für die betroffenen Mitarbeitenden angestrebt. Das Kantonsspital Winterthur wiederum hat noch gar keine Auswertung der Minusstunden gemacht, konnte die Fragen also nicht beantworten. Und das Spital Bülach wollte sich nicht zum Thema äussern.

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