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Selbstständige können während der Coronakrise staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.Bild: AdobeStock / Stockfotos-MG

Corona-News aktuell: Satter Zuschuss! DIESE Corona-Hilfen sollten Selbstsändige kennen

Viele Selbstständige hat die Corona-Krise in Existenznot gebracht. Mit Zuschüssen, Stundungen und Entschädigungen will der Staat Freiberuflern unter die Arme greifen. Welche Hilfen es gibt, lesen Sie hier.

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Die Corona-Krise bringt nicht nur Unternehmen sondern auch Selbstständige in existenzielle Bedrängnis. Laut einer nicht repräsentativen Umfrage der staatlichen Förderbank KfW beklagen 90 Prozent erhebliche Umsatzrückgänge. Bei mehr als der Hälfte der Selbstständigen sind mehr als 75 Prozent der Erlöse weggebrochen, ein Drittel hat gar keine Einnahmen mehr. Aufgrund der Umsatzeinbrüche könnten Selbstständige oft ihre laufenden Kosten nicht mehr decken. Doch es gibt Unterstützung vom Staat. Das Finanzportal "Steuertipps" gibt einen Überblick über die staatlichen Hilfen und zeigt, welche davon Freiberufler und Selbstständige ganz einfach in Anspruch nehmen können.

Selbstständige in Finanznot! DIESE Staatshilfen gibt's während der Corona-Krise

Das Finanzamt zeigt sich in der Corona-Krise großzügig. So können Steuervorauszahlungen herabgesetzt, Abgabefristen für Steuererklärungen verlängert und Steuerschulden gestundet werden.Um beispielsweise die Steuervorauszahlungen herabzusetzen, ist ein formloser Antrag bis zum 31.12.2020 nötig.

Betriebskostenzuschuss, Stundung von Sozialversichungsbeiträgen und Arbeitslosengeld II für Solo-Selbstständige

Zur Abdeckung der Betriebskosten wie Miete können Freiberufler und Solo-Selbstständige einen staatlichen Zuschuss beantragen. Jedoch müssen Sie sich beeilen. Die Antragsfrist endet bereits am 31.05.2020. Der Vorteil: Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Außerdem können Selbstständige Sozialversicherungsbeiträge stunden.

Betriebliche Soforthilfen des Staats decken jedoch nicht die Lebenshaltungskosten ab. Durch ausbleibende Einnahmen geraten jedoch viele Selbstständige auch privat in Existenznot. Wer nicht genügend Rücklagen hat, um seine private Lebenshaltung zu sichern, kann Arbeitslosengeld II beantragen. Selbstständigen wurde für diese Leistung der Zugang erleichtert. So kann die Wohnungsmiete für sechs Monate vom Staat übernommen werden, heißt es bei "Steuertipps".

Finanzielle Entschädigung bei Tätigkeitsverbot, Quarantäne oder Kinderbetreuung

Müssen sich Selbstständige in behördlich angeordnete Quarantäne begeben oder unterliegen nach dem Infektionsschutzgesetz einem Tätigkeitsverbot, gibt es eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Solch eine Entschädigung wird auch gezahlt, wenn Selbstständige Kinder unter zwölf Jahren betreuen müssen. 

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bua/news.de/dpa