Neues Polizeigesetz

Schwyzer Parlament berät Veranstaltungsverbot für Extremisten

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Der Aufmarsch von Rechtsextremen, die sich als Ku-Klux-Klan an der Schwyzer Fasnacht verkleideten – oder der Aufmarsch von Rechtsextremisten in einer Alphütte in Galgenen: Diese beiden Vorfälle sorgten landesweit für negative Schlagzeilen. Nun will der Kanton Schwyz reagieren und legt ein neues, teilrevidiertes Polizeigesetz vor. Am Mittwoch berät das Kantonsparlament dieses Gesetz.

«Die schweizweit schärfsten Mittel in der Hand»

Das neue Polizeigesetz enthält ein Benutzungs- und Veranstaltungsverbot. Laut dem Schwyzer Sicherheitsdirektor André Rüegsegger (SVP) hat Schwyz dann «schweizweit wohl die schärfsten Mittel in der Hand, um solche umstrittenen Aufmärsche einzudämmen». Die Regierung und die zuständige Kommission wollen nämlich, dass ein solches Verbot von extremistischen Veranstaltungen nicht nur auf öffentlichen Grundstücken, sondern auch auf privaten Liegenschaften gültig sein wird. So soll verhindert werden, dass Extremisten von der Strasse in Gebäude ausweichen können. Allerdings gälte das Verbot nicht absolut: Die Polizei darf nur eingreifen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist oder wenn es konkrete Anzeichen für ein Verbrechen gibt.

SVP sieht Meinungsfreiheit in Gefahr

Für die Fraktion der SVP im Kantonsparlament geht dieser Vorschlag jedoch viel zu weit. Es bestehe mit dem neuen Gesetz die Gefahr, dass die Behörden alles überwachen. Die Privatsphäre, die Meinungs- und Äusserungsfreiheit seien gefährdet. Die SVP beantragt darum, dass das Verbot für extremistische Veranstaltungen nur auf öffentlichem Grund gilt. Die anderen Parteien im Parlament stehen jedoch hinter dem Vorschlag der Regierung. Die Polizei werde sicherlich mit Augenmass vorgehen. Zudem brauche es dieses neue Polizeigesetz als Zeichen, dass der Kanton Schwyz keine Extremisten dulde.