Neues Polizeigesetz
Schwyzer Parlament verbietet Veranstaltungen für Extremisten
by stusDer Aufmarsch von Rechtsextremen, die sich als Ku-Klux-Klan an der Schwyzer Fasnacht verkleideten – oder der Aufmarsch von Rechtsextremisten in einer Alphütte in Galgenen: Diese beiden Vorfälle sorgten landesweit für negative Schlagzeilen. Nun hat der Kanton Schwyz reagiert und ein neues, teilrevidiertes Polizeigesetz beschlossen. Der Schwyzer Kantonsrat genehmigte dieses am Mittwoch mit 87 zu 5 Stimmen.
«Die schweizweit schärfsten Mittel in der Hand»
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist ein Veranstaltungsverbot für Extremisten wie Neonazis. Das Verbot von extremistischen Veranstaltungen gilt aber nicht nur auf öffentlichen Grundstücken, sondern auch auf privaten Liegenschaften. Denn extremistische Tätigkeiten sollen nicht einfach vom öffentlichen in den privaten Bereich verschoben werden können. Laut dem Schwyzer Sicherheitsdirektor André Rüegsegger (SVP) hat Schwyz damit die «schweizweit wohl schärfsten Mittel in der Hand, um solche umstrittenen Aufmärsche einzudämmen».
SVP sieht Meinungsfreiheit in Gefahr
In diesem Punkt äusserte die SVP-Fraktion Bedenken. Das Recht auf freie Meinungsäusserung sowie das Recht auf die eigene Privatsphäre seien sehr hoch zu gewichten. Deshalb kritisierte sie, dass auch Anlässe im privaten Raum ohne Wirkung nach aussen von der Polizei beobachtet und gestoppt werden können. Den entsprechenden Streichungsantrag der SVP lehnte das Kantonsparlament jedoch mit 66 zu 28 Stimmen ab.
Gemäss dem neuen Gesetz kann die Polizei nur dann eingreifen, wenn die Veranstaltung dazu dient, die Missachtung der demokratischen Ordnung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu propagieren – und wenn eine schwere, unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht anders abgewehrt werden kann. Das Gesetz will auch unbeteiligte Dritte schützen.
Instrument gegen Stalker, Droher und Gefährder
Mit dem neuen Gesetz soll die Polizei zudem bei häuslicher Gewalt sowie anderen Gewaltformen gefährliche Entwicklungen früher erkennen, einschätzen und unterbinden können. Um besser gegen Stalker, Droher und Gefährder vorgehen zu können, sollen insbesondere die technischen und elektronischen Überwachungsmöglichkeiten der Polizei ausgebaut werden.
Auch angesichts des digitalen Wandels erhält die Polizei neue Instrumente. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden, organisierten und cybermässigen Kriminalität darf sie neue Technologien einsetzen und ihre Datensysteme in der interkantonalen Polizeizusammenarbeit vernetzen.
In der Kantonsratsdebatte wurde das revidierte Polizeigesetz weitgehend positiv aufgenommen. Rednerinnen und Redner aus allen Fraktionen betonten jedoch die zentrale Bedeutung der Verhältnismässigkeit bei allen polizeilichen Massnahmen.