Behinderter darf nicht zügeln
«Der Betroffene kann den Rest seines Lebens nirgends hinziehen»
by schpDas Bundesgericht verweigert einem Mann mit Behinderung den Umzug vom Kanton Jura nach Genf, wo seine Schwester und gleichzeitig engste Bezugsperson lebt. Der Grund: Die Heimkosten sind in Genf mit rund 200'000 Franken fast doppelt so hoch wie im Jura. Für die Mehrkosten hätte der Kanton Jura aufkommen müssen. Markus Schefer, Experte für Behindertengleichstellungsrecht, kritisiert den Entscheid.
Markus Schefer
Professor für Staats- und Verwaltungsrecht
Schefer ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. Seine Forschungsschwerpunkte sind Grundrechte, vergleichendes Staatsrecht, Staatslehre und Verfassungstheorie, Verwaltungsrecht und Behindertengleichstellungsrecht.
SRF News: Markus Schefer, was genau ist ihre Kritik an dem Bundesgerichtsentscheid?
Markus Schefer: Am Urteil fällt auf, dass es die Behindertenrechts-Konvention heranzieht, aber nur sehr oberflächlich. Es wäre wichtig, dass das Bundesgericht sich intensiver damit auseinandersetzt, was diese Konvention effektiv garantiert. In diesem Fall wäre es gut möglich gewesen, dass das Urteil anders ausgefallen wäre.
Das Bundesgericht und auch die Konferenz der Sozialdirektoren der Kantone (SODK) sagen, dies sei ein Einzelfall und damit auch verhältnismässig.
Das ist richtig, aber auch Einzelfälle sind wichtig. Es ist gerade die Idee der Menschenrechte, dass sie konkret den einzelnen Menschen schützen und ihm helfen wollen. Sie wollen ihn vor allem davor schützen, dass er derart krassen Folgen ausgesetzt wird.
Was sind die Konsequenzen dieses Urteils des Bundesgerichtes?
Wir können frei wählen, wann wir wo wohnen wollen. Hier handelt es sich um einen Menschen, der seit 2001 in einem Behindertenheim lebt. Faktisch kann der Betroffene für den Rest seines Lebens nirgends mehr hinziehen und ist an diese Institution gebunden.
Jetzt gibt es einen parlamentarischen Vorstoss von Nationalrätin Franziska Roth (SP/SO), der verlangt, dass betroffene Personen solche Fälle vor den UNO-Behindertenrechts-Ausschuss bringen und Einsprache erheben können. Was würde dies für die Schweiz ändern?
Das Bundesgericht müsste sich intensiver damit auseinandersetzen, was die Behindertenrechts-Konvention im Einzelnen garantiert. Die Betroffenen könnten solche Entscheide der Kantone oder des Bundesgerichts vor der UNO in Genf anfechten. Wenn der UNO-Behindertenrechts-Ausschuss zum Schluss kommt, der Entscheid verletzte die Behindertenrechts-Konvention, wird der Ausschuss dies festhalten und in einem Bericht an die Schweiz eine Empfehlung richten. Üblicherweise halten sich dann die Staaten an die Empfehlungen der UNO-Behindertenrechts-Konvention.
Das Gespräch führte Marc Meschenmoser.