Verjährung droht

Bundesgericht widerspricht Unternehmer Stoffel im Steuer-Streit

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Das Bundesgericht in Lausanne befasst sich im Moment mit einem Fall, bei welchem es für den Kanton Graubünden um Millionen geht. Beteiligt ist der Unternehmer Remo Stoffel, bekannt für seine Hochhauspläne in Vals. Er wehrt sich gegen eine Steuerzahlung in Millionenhöhe.

Beim Streit zwischen Stoffel und dem Kanton Graubünden sowie der Stadt Chur geht es um Steuern aus dem Jahr 2005. Das Bündner Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Dezember entschieden, dass der Unternehmer 36,6 Millionen Franken zahlen muss.

Stoffel argumentierte, es gebe neue Beweise

Das Urteil hat Remo Stoffel im Januar ans Bundesgericht weitergezogen. Im April folgte die nächste Eingabe: Er wollte, dass das Verfahren unterbrochen wird. Es gebe neue Beweise, die seiner Ansicht nach Einfluss auf den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts haben könnten. Er wollte darum, dass das Bündner Gericht den Fall nochmals aufrollt und das Bundesgericht solange zuwartet.

Die neuen Beweise sind laut Remo Stoffel in einem Gutachten der Zürcher Staatsanwaltschaft enthalten, das erst seit Januar fertig ist.

Bundesgericht vermutet Verzögerungstaktik

Das Bundesgericht hat das Gutachten studiert und widerspricht dem Unternehmer. Es schreibt in der am Dienstag publizierten Zwischenverfügung, dass es keine neuen Beweise gebe in diesem Gutachten. Alle Beweise seien im Verfahren vonseiten Stoffel auf über 250 Seiten bereits vorgebracht worden. Das Verfahren vor Bundesgericht laufe deshalb weiter.

Bis Ende Jahr braucht es einen Entscheid, sonst verjährt der Fall nach 15 Jahren. Das weiss Remo Stoffel, das weiss aber auch das Bundesgericht. Vielleicht sei es dem Unternehmer nur darum gegangen, das Verfahren zu verzögern, schreibt das Bundesgericht in der Zwischenverfügung. Das liege auf der Hand, man habe es aber nicht weiter untersucht.