https://imgl.krone.at/scaled/2073815/v2aab06/630x356.jpg
(Bild: Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Steirer verurteilt

Minderjährige im Internet mit Sex-Videos erpresst

by

Weil er bei keiner realen Frau landen konnte, fasste ein Steirer einen perfiden Plan: Er gab sich via Social Media als Mädchen aus, um so das Vertrauen Minderjähriger zu wecken. Dann schickte er den Opfern perverse Sex-Videos und drohte, diese auf ihren Profilen zu veröffentlichen, wenn sie nicht genau das tun, was er will. Jetzt wurde ihm in Graz der Prozess gemacht.

Wie wichtig es ist, dass man als Elternteil versucht mitzubekommen, was die Kinder am Computer und Handy tun, zeigt dieser Fall. Es geht um versuchten schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger, versuchte pornografische Darstellung Unmündiger und Nötigung. Und das auf einer Social-Media-Plattform.

Pädophiler gab sich als „Lisa“ aus
Der 28-jährige Angeklagte hatte ein Profil angelegt - und zwar als junge, hübsche „Lisa“. Sein einziges Ziel war es, das Vertrauen minderjähriger Mädchen zu erlangen, in der Hoffnung so an pornografisches Material seiner Opfer zu gelangen.

https://imgl.krone.at/scaled/2056014/vda2ed9/630x356.jpg
Richterin Julia Riffel(Bild: Jürgen Radspieler)

Alles begann mit harmlosen Bauchfotos. Doch das war dem arbeitslosen Maler schnell zu wenig. Wenn sich die Mädchen - der Großteil war erst 13 (!) Jahre alt - dann aber weigerten, weiter zu gehen, sprich Videos unter seiner Anleitung zu drehen und ihm zu schicken, drohte er, auf ihren Profilen fremde Sex-Tapes zu veröffentlichen. Zum Glück ließen sich nicht alle Opfer einschüchtern und brachten den Mann vor Gericht.

https://www.krone.at/1x1.gif

Ich habe mich nicht getraut, Frauen anzusprechen.

Der geständige Angeklagte

Richterin Julia Riffel verurteilte den Steirer für seine Taten zu einer angemessen hohen Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und wegen seiner Gefährlichkeit bzw. der hoher Rückfallwahrscheinlichkeit zusätzlich zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.