Trainieren in Corona-Zeiten
Das sind die Fitnessstudio-Regeln für jedes Bundesland
Deutschland, ein Flickenteppich! Die Bundesländer lockern ihre Corona-Maßnahmen. Wo kann ich unter welchen Umständen wieder im Fitnessstudio trainieren? BILD liefert den Überblick!
Baden-Württemberg
Fitnessstudios dürfen laut Kultusministerium ab dem 2. Juni wieder öffnen. Aber: kein hochintensives Ausdauer-Training in geschlossenen Räumen! 1,5-Meter-Abstandsregel beachten! Geräte-Training nur auf mindestens 10 Quadratmetern pro Gerät. Die Besucher müssen benutzte Sportgeräte selbst desinfizieren. Gruppen-Übungen (Aerobic etc.) sind mit maximal 10 Personen erlaubt, aber nur, wenn die Übungsfläche so bemessen ist, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter (!) zur Verfügung stehen.
Umkleidekabinen, Duschen sowie Wellnessbereiche bleiben geschlossen. Toiletten dürfen zwar benutzt werden, falls der 1,5-Meter Abstand dort aber nicht eingehalten werden kann, dürfen sie nur einzeln betreten werden
Bayern
Freibäder und andere Sportangebote wie Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen in Bayern am 8. Juni wieder öffnen. Da der Kabinettsbeschluss erst am heutigen Dienstag war, liegen noch keine Details zu Regelungen in den Mucki-Buden vor.
Berlin
Sport in Hallen ist bisher nicht erlaubt – weder für Vereine noch in Fitnessstudios. Aktuell diskutiert der Senat Lockerungsmaßnahmen. Laut „Tagesspiegel“ sollen Fitnessstudios in der Hauptstadt ab 6. Juni wieder öffnen dürfen.
Brandenburg
Fitnessstudios dürfen ab dem 28. Mai wieder öffnen. Dabei gilt laut Landesregierung „grundsätzlich für alle Betreiber, dass Hygienekonzepte vorliegen müssen“. Zuständig für die Details ist in Brandenburg das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Auf der Website ist – Stand jetzt – noch keine genaue Ausarbeitung der Regeln zu finden.
Bremen
Sporthallen und Fitnessstudios dürfen vom 27. Mai an unter Auflagen wieder öffnen. Es muss pro Person mindestens eine Bewegungsfläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen, erklärte Bremens Sportsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Die Duschen bleiben vorerst geschlossen. In Toilettenräumen muss Desinfektionsmittel vorhanden sein. Noch keine Lösung hat der Senat bisher für kleine Fitnessstudios gefunden, denen es nicht möglich ist, eine Bewegungsfläche von 20 Quadratmetern pro Person anzubieten.
Hamburg
Fitnessstudios und Indoor-Sportanlagen dürfen in Hamburg ab dem 27. Mai unter Auflagen wieder öffnen. Das sagte Sportsenator Andy Grote (SPD) nach einer Senatssitzung. Demnach ist ein Abstand von 2,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Wellness- und Saunabereiche bleiben geschlossen.
Hessen
Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind seit 15. Mai geöffnet. Aber: Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen. Und: Sport nur ohne Körperkontakt! 1,5 Meter Mindestabstand. Geräte sollen nach der Nutzung desinfiziert werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Seit Montag öffnen Fitnessstudios ihre Türen wieder. Laut Sportministerium darf pro zehn Quadratmeter Fläche nur eine Person im Studio trainieren. Es müsse ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Mitarbeiter der Studios müssen den Angaben zufolge einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Duschen, Umkleiden und Gemeinschaftsräume bleiben demnach vorerst geschlossen.
Niedersachsen
Sport in Hallen ist seit Montag wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios. Sportler müssen dabei aber zwei Meter Abstand voneinander halten. Außerdem sollten sie bereits umgezogen kommen. Jeder Kunde wird – wie bundesweit in Fitnessstudios üblich – mit Name, Adresse und Ankunfts-Uhrzeit erfasst. Das funktioniert bei den meisten über die Mitgliedskarte beim Anmelden automatisch. Sauna, Duschen und Umkleidekabinen bleiben in Niedersachsen vorerst geschlossen.
Nordrhein-Westfalen
Fitnessstudios sind in NRW schon seit 11. Mai wieder geöffnet. Es gilt beispielsweise, dass bevorzugt Einzelumkleiden zu nutzen seien. In Sammelumkleiden soll hingegen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch die Nutzung von Duschen ist in NRW – mit Abstand – möglich.
Auch gelten weniger strenge Zutritts-Regeln als zum Beispiel für Freibäder: So werden als Maßstab pro Kunde 7 Quadratmeter – statt 10 – angesetzt. Dafür ist laut Landesregierung „aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Ausdauertraining (Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) verboten.“
Rheinland-Pfalz
Ab dem 27. Mai (Mittwoch) dürfen Fitnessstudios wieder aufsperren. Es muss einen Abstand von drei Metern zwischen den Geräten geben, wenn sie parallel genutzt werden. Ansonsten liegt die Grenze bei Trainings bei einer Fläche von zehn Quadratmetern je Person. Wettkampfsituationen mit direktem Kontakt sind verboten. Duschen nur alleine. Schwimmbecken und Saunen bleiben dicht.
Die Selbstbedienung der Besucher an offenen Getränkespendern sowie das Befüllen mitgebrachter Getränkebecher durch Personal bleibt vorerst verboten. Extrem detailliert hat die Landesregierung die Regeln unter diesem Link aufgelistet.
Saarland
Sport treiben in Hallen ist erlaubt, seit dem 18. Mai dürfen die Fitnessstudios wieder öffnen. Im Saarland unterliegen die Mucki-Buden und deren Öffnung den Zuständigkeiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Auf der Corona-Info-Website des Landes steht außerdem, dass die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen in den Studios tabu bleibt und Trainingsgruppen nur bis maximal fünf Personen erlaubt sind.
Sachsen
Fitnessstudios sind bereits seit 15. Mai wieder geöffnet. „Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte bzw. der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren“, erklärt das zuständige Ministerium. „Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in den Sportstätten bzw. Einrichtungen zu tragen.“ Auch in sächsischen Fitnessstudios gilt die 1,5-Meter-Abstandsregel – und es darf geduscht werden.
Sachsen-Anhalt
Das Sporttreiben im Fitnessstudio ist ab 28. Mai wieder erlaubt. Laut Landesregierung aber nur unter „Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und der bisherigen Hygieneanforderungen; kein Wettkampfbetrieb sowie keine Zuschauer“.
Schleswig-Holstein
Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren. Das gilt bereits seit 18. Mai. Fitnessstudios müssen aber sowohl ihre Sanitär- als auch ihre Umkleidebereiche (mit Ausnahme der Toiletten) schließen. Natürlich sind auch in den Mucki-Buden im hohen Norden – wie in allen Bundesländern – die Abstandsregeln zu beachten.
Thüringen
Offiziell sollten Fitnessstudios dort erst ab 1. Juni wieder öffnen. Aber: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Verordnung am Freitag mit Blick auf diese Sporteinrichtungen gekippt.
Voraussetzung für eine Öffnung sei jedoch, dass ein Infektionsschutzkonzept für das jeweilige Studio erstellt und nachgewiesen wird, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der Beschluss gilt für ganz Thüringen. Sollte sich die Corona-Lage in einzelnen Regionen aber verschärfen, könnten die Öffnungen wieder mit Anordnungen eingeschränkt werden.
Ein Studiobetreiber in Apolda hatte einen Eilantrag gestellt und darauf verwiesen, dass er bereits mit dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept für eine Öffnung erarbeitet habe. Zudem entstünde ihm wirtschaftlicher Schaden, wenn er erst am 1. Juni öffnete.
Spezielle Regelungen einzelner Ketten
Auf den Websites der beiden großen Ketten „McFit“ und „Fitness First“ gibt’s jeweils zusätzliche Verhaltensregeln für die Mitglieder. Auch der Deutsche Fitness & Aerobic Verband (DFAV) hat Handlungshilfen geliefert. U.a.: „Sollte es im Rahmen der Ersten-Hilfe notwendig sein, Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen,
wird auf Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung verzichtet.“
Was wird aus meinen Mitgliedsbeiträgen aus Lockdown-Zeiten?
Teils monatelang konnten Fitness-Freaks ihre Verträge mit den Studios nicht nutzen. Die Verbraucherzentralen in Deutschland gehen davon aus, dass die Mitglieder für diese Zeit von der Beitragspflicht befreit sind.
„Sie müssen für die weggefallene Leistung keine Entgelte zahlen und können das Entgelt entsprechend mindern“, steht auf der Website der Verbraucherzentrale. „Während der Schließungszeit in den letzten Wochen waren beide Parteien von den Leistungspflichten befreit. Die Folge: Mitglieder mussten während der Schließungszeit keine Beiträge entrichten. Wenn Mitglieder dennoch gezahlt haben, haben Sie einen Erstattungsanspruch. Nach der am 20. Mai 2020 in Kraft getretenen ‚Gutscheinlösung‘ müssen Kunden aber auch Wertgutscheine akzeptieren.“
Empfehlungen von der Barmer Krankenkasse
Wer nach der erlaubten Öffnung ein Fitnessstudio besucht, sollte mehrere Mund-Nasen-Masken mitbringen und sie wechseln, wenn sie durchfeuchtet sind, empfiehlt die Barmer Krankenkasse. Demnach ist eine Mund-Nasen-Maske für gesunde Sportler kein Problem, auch wenn das Atmen durch die Schutzmaske etwas anstrengender ist. Dies könne die Atemmuskulatur sogar bis zu einem gewissen Grade stärken. Menschen mit Atemwegs- oder Kreislaufproblemen sollten dagegen das Training stark reduzieren. Dringend empfohlen wird auch von der Barmer ein 1,5-Meter-Mindestabstand, um eine Corona-Infektion zu vermeiden.
Darüber hinaus sollten die Trainierenden in eine einheitliche Richtung blicken, damit sie sich nicht gegenseitig ins Gesicht atmen.