Kreuzfahrt: Kundin muss Reise abbrechen – was dann passiert, macht sie richtig wütend! „Fühle mich verarscht!“
by Nicolas KaufmannDas Coronavirus hat vielen Touristen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Auch Urlauber auf Kreuzfahrt-Schiffen mussten Rückschlage hinnehmen. Darunter eine Kundin, die ihre Reise wegen Corona abbrechen musste.
Was im Anschluss an die Kreuzfahrt passierte, regt die Frau jetzt allerdings noch mehr auf.
Kreuzfahrt: Kundin muss Reise abbrechen, dann wird sie richtig wütend
Die Kundin war nach eigenen Angaben Anfang März auf der Aida unterwegs, als sie die enttäuschende Nachricht erhielt: Ihre Reise musste wegen Corona abgebrochen werden. Doch dann kam es noch viel schlimmer, wie sie auf Facebook schreibt.
Der Kreuzfahrt-Anbieter versprach ihr eine Rückerstattung von 75 Prozent des gezahlten Reisepreises. Seitdem vergingen über zwei Monate und die Frau habe das Geld noch immer nicht erhalten. Lediglich ihr Reiseguthaben sei ihr im Mai überwiesen worden.
Kein Wunder also, dass sie richtig wütend ist. Sie wandte sich schließlich an Aida und sagt: „Komisch, denn gefühlt hat schon jeder entweder das Geld zurückerhalten oder Aida hat sich deswegen persönlich per Mail an die Gäste gewandt. Wir hingegen haben noch nicht einmal weiteres dazu von Aida gehört. Das geht absolut nicht, da fühlen wir uns echt unfassbar verarscht!“
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Aida mit allgemeiner Antwort
Prompt reagierte Aida auf die Beschwerde der Kundin und erklärt: „Um trotz der ungewohnt hohen Anzahl an Vorgängen allen Kunden eine zielführende Abwicklung anbieten zu können, mussten wir einige Prozesse optimieren. Wir bitten dich noch um etwas Geduld, unsere Kollegen arbeiten mit Hochdruck an dem Versand der AIDA Reiseguthaben und nehmen parallel weiterhin bereits angeforderte Rückerstattungen vor.“
Weiter heißt es seitens Aida, viele Auszahlungen seien bereits erfolgt, die Prozesse und Zahlungsläufe würden jedoch je nach Zahlungsmittel etwas variieren. Individuelle Auszahlungstermine könne Aida aufgrund der zahlreichen Vorgänge nicht nennen oder gesondert abfragen.
Wann der Kundin die 75 Prozent des Reisepreises erstattet wird, bleibt für die Kundin somit vorerst ungeklärt...