Kunstfund Gurlitt
Was vom Skandal übrig blieb
by Michael Kohler- Der Kunstfund Gurlitt schien eine Weltsensation zu sein. Jetzt stellt der Bund seine Nachforschungen zur angeblichen Nazi-Sammlung ein.
- Lediglich 14 Werke von rund 1500 müssen wohl als NS-Raubkunst gelten, die Beschlagnahme der Sammlung war sehr wahrscheinlich rechtswidrig.
- Welche Lehren lassen sich aus der Affäre ziehen? In Köln konnte immerhin eine von den Nazis geraubte Zeichnung zurückgegeben werden.
Köln - Es ist nicht das erste Mal, das etwas mit einem Knall beginnt und eher kleinlaut endet – um nicht zu sagen, mit Gewimmer. Aber der Fall des angeblichen Kunstschatzes, den das Nachrichtenmagazin „Focus“ 2013 im privaten Haushalt von Cornelius Gurlitt vermutete, ist dann doch etwas Besonderes. Von einem Milliardenwert war die Rede, vom jüdischen Besitzern geraubten „Nazischatz“, den der Sohn eines verstorbenen NS-Kunsthändlers über Jahrzehnte in seiner Wohnung versteckt hatte, bevor ihn die wegen eines minderen Zollvergehens aufmerksam gewordene Staatsanwaltschaft beschlagnahmte. Mit Gurlitt hatte die Kunstwelt plötzlich eine Symbolfigur dafür, dass sich die Versäumnisse bei der Aufarbeitung des deutschen Kunstraubs während des „Dritten Reichs“ nicht ewig vertuschen lassen.
Gurlitt war der falsche Mann, um das Richtige zu tun
Es brauchte nicht den jetzt erschienenen, schmächtig ausgefallenen Sammelband „Kunstfund Gurlitt – Wege der Forschung“, um uns davon zu überzeugen, dass Cornelius Gurlitt nicht das in vielerlei Hinsicht überfällige Exempel war. Mit dem Büchlein erklärt das staatliche Zentrum für Kulturgutverluste die Forschungen zu ihrem wichtigsten Thema für beendet, aber im Grunde hatte schon vor Jahren der Abschlussbericht der Taskforce Gurlitt für Ernüchterung gesorgt: Lediglich bei einer Handvoll der rund 1500 Werken ließ sich damals der Verdacht bestätigen, dass sie ihren früheren Besitzern „verfolgungsbedingt entzogen“ wurden, wie es im Amtsdeutsch heißt. Heute sind es 14 Arbeiten, die als NS-Raubkunst identifiziert und den rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden konnten. Über 1000 „Fälle“, vor allem Zeichnungen und Grafiken, gelten als ungeklärt, aber es ist unwahrscheinlich, dass sich daran etwas ändert. Auch wenn das Kunstmuseum Bern als Erbe von Gurlitt – er verstarb über den Ermittlungen gegen ihn – nun weiter forscht. Der Anteil von NS-Raubkunst am „Schwabinger Kunstfund“ liegt im Durchschnitt dessen, was man bei einer vor 1945 zusammengetragenen deutschen Privatsammlung erwarten muss.
Schon vor Publikation des Abschlussbandes konnte man mit Fug und Recht behaupten, dass keine deutsche Kunstsammlung, auch nicht der staatlichen Museen, derart gründlich nach Spuren des organisierten NS-Kunstraubs durchleuchtet wurde. In einer Wanderausstellung, die von Bonn nach Berlin zog, wie um den Weg der Bundesrepublik nachzuzeichnen, wurde die Herkunft der Sammlung penibel aufgearbeitet, sämtliche verdächtigen Werke wurden ins Schaufenster gestellt.
Am Beispiel Gurlitt wurde vieles nachgeholt, was die Aufarbeitung des NS-Kunstraubs in Deutschland ansonsten vermissen ließ, allerdings mit dem Beigeschmack einer moralischen Entrümpelung. Jedes Werk, das zurückgegeben werden konnte, sollte nicht nur den guten Willen des deutschen Staats bezeugen, sondern auch die juristisch fragwürdigen Umstände des Falls rechtfertigen.
Es gehört zu den dornigen Pointen des „Kunstfunds“, dass es mit der Durchsuchung von Gurlitts Wohnung wohl eines staatlichen Rechtsbruchs bedurfte, um eine überfällige historische Aufarbeitung entscheidend voranzubringen. Einerseits kam auf diesem Umweg endlich mehr Bewegung in die Suche nach NS-Raubkunst in deutschen Museen. Andererseits wäre vermutlich überhaupt nichts passiert, hätte sich Gurlitt nach der Beschlagnahme seiner Sammlung einen Anwalt genommen, statt blind auf den Rechtsstaat zu vertrauen. Aus der schlichten Tatsache, dass Zollbeamte Gurlitt mit 9000 Euro Bargeld an der deutsch-schweizerischen Grenze angetroffen hatten, konstruierte die Staatsanwaltschaft Augsburg den Verdacht, Gurlitt handele gewerbsmäßig mit NS-Raubkunst, und erwirkte aufgrund kaum haltbarer Vermutungen einen Durchsuchungsbeschluss.
Heikle Fragen bleiben ausgespart
Um diese heiklen Fragen geht es im neuen Band so wenig wie es um sie in der Bonner Ausstellung ging. Immerhin ließ sich bei den Nachforschungen der Verdacht erhärten, dass Gurlitts Vater Hildebrand, der die Sammlung im Wesentlichen zusammentrug, auch Kölner Museen während seiner Zeit als NS-Kunsthändler eifrig mit Werken aus dem besetzten Frankreich versorgte. Der Großteil dieses von Hildebrand Gurlitt offenbar gerne mit Strohmännern und gefälschten Quittungen bemäntelten Handels wurde nach dem Krieg wieder rückgängig gemacht. Eine im Kölner Wallraf-Richartz-Museum verbliebene Zeichnung Adolph Menzels konnte das Museum 2015 selbst im Rahmen einer Untersuchung aller zwischen 1933 und 1945 angekaufter Papierarbeiten als NS-Raubkunst identifizieren, die Erben der einstigen Besitzer ausfindig machen und das Werk zurückgeben. Finanziert wurden die aufwendigen Recherchen aus Mitteln, die bereits vor dem „Schwabinger Kunstfund“ flossen. Es war gut angelegtes Geld.