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AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir‘s!“Foto: AK Tirol
hochgeladen von Laura Sternagel
Coronavirus

Die AK Tirol wickelt Ihre Anträge auf Unterstützung

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Die Auswirkungen der Pandemie treffen viele Menschen. Peter hat wegen der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren.

„Jetzt bekomme ich Arbeitslosengeld und weiß nicht, wie ich das Leben für mich und meine Familie bestreiten soll. Deshalb möchte ich wissen, ob ich eventuell Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung habe. Wer kann mir da helfen?“ Durch die Covid-Maßnahmen haben viele Beschäftigte existenzbedrohende Einkommensverluste erlitten. „Aber wenn die Arbeitnehmer-Familien Hilfe brauchen, ist die AK Tirol für sie da“, betont Ombudsmann Erwin Zangerl. „Um existenzbedrohende Härtefälle zu verhindern, wurden von Land und AK Tirol sowie vom Bund Hilfspakte geschnürt. Und die Expertinnen und Experten der AK Tirol helfen dabei, die jeweiligen Anträge auf finanzielle Unterstützung zu stellen.“ Information und Hilfe gibt es zu den verschiedenen Hilfspaketen.

Covid-Arbeitnehmerfonds

Einen Zuschuss aus dem Covid-ArbeitnehmerInnenfonds von Land und AK Tirol können Arbeitnehmer beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben, und die wegen Corona einen Arbeitsplatzverlust bzw. eine Arbeitseinkommensverringerung erlitten haben. Der Netto-Haushaltseinkommensverlust wegen Corona muss mindestens 30 Prozent betragen. Es gelten Einkommensgrenzen.

Laptops für Schüler

Sie brauchen finanzielle Hilfe von Land und AK Tirol zum Ankauf eines Laptops für Ihr Kind? Diese Förderung beträgt 50 % der Kosten, maximal 250 Euro, und wird einmalig pro Familie mit schulpflichtigen Kindern im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ausgeschüttet. Auch hier gelten Einkommensgrenzen.

Unterstützung durch das Land

Das aktuelle Corona-Einkommen gilt nun auch als Basis für Schulstarthilfe, Kindergeld plus und Kinderbetreuungszuschuss. Familienhärteausgleich Sie wollen einen Zuschuss aus dem Corona-Familienhärteausgleich des Bundes? Für einen Zuschuss aus dem Corona-Familienhärtausgleich des Bundes gelten folgende Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz muss in Österreich sein, mindestens ein Elternteil hat wegen der Corona-Krise einen Arbeitsplatz- oder Einkommensverlust erlitten und für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe bezogen. Es gelten Einkommensgrenzen.

Die AK Tirol hilft

Die AK Expertinnen und Experten sind für Sie da

Was wir brauchen Ihre Kontaktdaten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Sozialversicherungsnummer sowie Unterlagen je nach Bedarf (in Kopie)

Mehr zum Thema unter meinbezirk.at/ombudsmann

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Autor:
AK Tirol aus Innsbruck

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