Helvetia wächst im BVG-Geschäft
(AWP) Die Versicherungsgruppe Helvetia (HELN 85.6 -2%) ist in der beruflichen Vorsorge im vergangenen Jahr erneut gewachsen. Insgesamt nahm das Prämienvolumen 2019 um 2% auf 2,66 Mrd. Fr. zu, wie Helvetia am Mittwoch mitteilte.
Während dabei die sogenannten periodischen Prämien um 2,5%auf 1,30 Mrd. zulegten, stiegen die Einmaleinlagen lediglich um 0,6% auf 1,36 Mrd.
Die Anzahl der Versicherten wuchs um 5% auf 247’411 und die Zahl der Kollektivverträge um 3% auf 18’019. Helvetia habe angesichts «realitätsfremden Rahmenbedingungen mit einem viel zu hohen Umwandlungssatz im BVG-Obligatorium» weiterhin eine restriktive Zeichnungspolitik verfolgt, schrieb der Versicherer weiter.
Im Geschäft, das der Mindestquote unterstellt ist, wurden die Guthaben des BVG-Obligatoriums mit dem vom Bundesrat vorgegebenen Mindestzins von 1% verzinst. Den überobligatorischen Guthaben wurden ebenfalls 1% gutgeschrieben.
Ausschüttungsquote bei 92,2%
In dem der Mindestquote unterstellten Geschäft erbrachte Helvetia Leistungen zugunsten der Versicherten im Umfang von 654,2 Mio. Fr. Die Ausschüttungsquote erhöhte sich somit auf 92,2% von 90,5% im Jahr davor, womit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt wurden. Ein Teil dieses Betrags wurde zur Verstärkung der Reserven verwendet.
Die auf Basis der Marktwerte ermittelte Netto-Performance der Kapitalanlagen lag derweil mit 5,17% auf «erfreulichem Niveau», wie es weiter hiess. Neben der positiven Aktienmarktentwicklung waren gemäss Mitteilung insbesondere die weiter gesunkenen Zinsen und die dadurch gestiegenen Marktwerte für Anleihen für die Verbesserung gegenüber 2018 verantwortlich.
Quersubvention auf hohem Niveau
Der Betriebsaufwand pro aktiven Versicherten konnte um 8% auf 438 Fr. gesenkt werden. Insgesamt fiel der Betriebsaufwand um 2% auf 101,1 Mio.
Auch 2019 kam es laut Helvetia wieder zu einer massiven Quersubventionierung von Erwerbstätigen zu Pensionierten. Die Umverteilung belief sich auf 185 Mio. Fr. nach 166 Mio. im Vorjahr.
Auf Grund dessen fordert Helvetia einmal mehr, dass die Rahmenbedingungen der zweiten Säule wie Umwandlungssatz und Mindestzinssatz an die demographische Entwicklung und die extrem tiefen Zinsen angepasst werden müssen.
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