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Wegen fahrlässiger Tötung wurde am Horner Bezirksgericht eine 71-jährige Pensionistin verurteilt.Rupert Kornell
Horn, Trabenreith

Biker (85) tot: Geldstrafe für Pensionistin

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Pensionistin (71) am Bezirksgericht Horn zu Geldstrafe verurteilt. Sie hatte im Juli 2019 einen Unfall verursacht, nach dem ein 85-jähriger Mann verstorben ist.

Unter Tränen entschuldigte sich eine mittlerweile 71-jährige Wienerin bei der – im Gerichtssaal nicht anwesenden – Familie eines 85-jährigen Mannes aus dem Bezirk Horn, der nach einem von der Frau vorigen Juli verursachten Verkehrsunfall gestorben war: „Ich habe das nicht gern gemacht“, bat sie nach ihrer Verurteilung die Angehörigen um Vergebung.

Bei dem Unfall im Juli 2019 war die Frau mit ihrem Pkw von Ludweishofen kommend in Trabenreith am Kriegerdenkmal vorbeigefahren und wollte dort links abbiegen – so wie es die gebürtige Wappoltenreitherin in den Sommermonaten drei Mal wöchentlich machte. Sie habe das Motorrad des Mannes nicht gesehen, erst nachdem sie die Kurve bereits fast vollständig durchfahren habe, habe sie das Bike wahrgenommen, sagte sie vor Gericht. Ein von einem an der Kreuzung stehenden Haus geworfener Schatten habe möglicherweise dazu geführt, dass sie das Motorrad erst so spät gesehen habe, sagte die Pensionistin. Sie habe sofort gebremst, sei sogar schon gestanden, als die Kollision stattgefunden hat. Der Mann wurde von seinem Motorrad geschleudert und mit schweren Verletzungen – unter anderem erlitt er ein Schädel-Hirn-Trauma – ins Landesklinikum Horn gebracht. Wenige Wochen später – im August – erlag der Mann dann seinen Verletzungen.

Die Pensionisten bekannte sich schuldig. Ihr Anwalt bat um ein mildes Urteil, da „meine Mandantin ohnehin jetzt mit dieser Last durchs Leben gehen muss“. Bezirksrichter Thomas Brandstetter wertete neben dem Geständnis ihren untadeligen Lebenswandel mildernd. Er verurteilte sie wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3.400 Euro, wobei die Hälfte auf eine dreimonatige Probezeit ausgesetzt wird. Die Frau nahm das Urteil an – rechtskräftig.