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SymbolbildVon Zolnierek, Shutterstock.com
Ebergassing

Lebenslänglich nach Raubmord bestätigt

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Am Schuldspruch des Obersten Gerichtshofes änderte sich nichts: Lebenslänglich für Mord an Pensionistin ist fix.

Es bleibt bei lebenslanger Haft für jene 44-jährige Frau, die am 22. Jänner vergangenen Jahres eine 64 Jahre alte Pensionistin erschlagen und deren Tresor mit 11.000 Euro geraubt hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte schon vor längerem in nicht öffentlicher Sitzung den Schuldspruch wegen Raubmordes bestätigt. Nun wurde auch die Strafberufung zurückgewiesen.

Die Angeklagte war im vergangenen Oktober vom Landesgericht Korneuburg zur Höchststrafe verurteilt worden. Sie beteuerte aber stets, die Bluttat nicht begangen zu haben.

Die Geschworenen folgten aber mehrheitlich dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Diese hatte der 44-Jährigen angelastet, die Pensionistin – eine Bekannte, die herumerzählt hatte, dass sie größere Geldbeträge zu Hause aufbewahrte – mit mehr als einem Dutzend Hieben mit einem Zimmermannshammer umgebracht zu haben.

Ausschlaggebend für die Verurteilung dürfte der Umstand gewesen sein, dass sich an einem violetten Bademantel, den die 64-Jährige zum Todeszeitpunkt trug, DNA-Spuren der Angeklagten fanden, die seit Jahren unter Geldnöten litt.

Der Verteidigung der 44-Jährigen blieb nun auch im Bestreben um eine Strafminderung der Erfolg versagt. Ein Drei-Richter-Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) leistete der Strafberufung keine Folge. Angesichts einer massiv einschlägigen Vorgangsweise und der brutalen Tatbegehung sei kein Platz für eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, befand der Senat unter Vorsitz von Christian Dosta.

Erschwerende dazu kommt für die Beschuldigte, dass sie schon vor Jahren rechtskräftig wegen Bankraubs verurteilt wurde (die NÖN berichtete).